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Renten-Lexikon Definition von Begriffen aus dem Bereich Altersvorsorge & Rente
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Zahlungsschwierigkeiten
Wichtige Gründe, wie z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass Sie eine Zeit lang die Beiträge zu Ihrer privaten Rentenversicherung nicht mehr aufbringen können. Lassen Sie sich in einer solchen Situation rechtzeitig von Ihrem Versicherungsunternehmen beraten. Meist bestehen Möglichkeiten zum Erhalt des Versicherungsschutzes (z. B. Beitragfreistellung).
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Zeitrente
Begriff aus der Lebens- und der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist eine Rente und wird im Gegensatz zur Leibrente nur für einen bestimmten Zeitraum bezahlt.
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Zertifizierung
Eine Riester Rente unterliegt der staatlichen Zertifizierung. Mit der Erteilung des Zertifikats durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist gewährleistet, dass der Altersvorsorgevertrag förderfähig ist.
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Zertifizierungskriterien
Zur Förderung einer Riester Rente müssen folgende Kriterien aus § 1 AltZertG erfüllt sein:
| Kriterium | Inhalt |
| Kalkulation | unabhängig vom Geschlecht (Unisex Tarif)
gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf mind. 5 Jahre oder laufende Verrechnung
Garantie der Altersversorgebeiträge (Beiträge + Zulagen) zum Beginn der Rentenzahlung
| | Mögliche Leistungsarten | Rentenzahlung lebenslang, gleichbleibend oder steigend
Ratenzahlung gleichbleibend oder steigend mit Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr möglich
Kapitalzahlung Möglichkeit der gesonderten Auszahlung von bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der Renten- oder Ratenzahlung
Möglichkeit der zusammengefassten Auszahlung von bis zu 12 Monatsleistungen
Möglichkeit der Abfindung von Kleinbetragsrenten
Auszahlung von in der Auszahlungsphase angefallenen Zinsen und Erträgen zulässig
| | Leistungszeitpunkt | frühestens 60. Lebensjahr oder Beginn einer gesetzlichen Altersrente
| | Zusatzversicherungen | Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich
Hinterbliebenenabsicherung – nur an "engen Personenkreis" (Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder s. Link)
| | Vertragsgestaltung | Anspruch auf beitragsfreies Ruhen des Vertrages
Anspruch auf Vertragskündigung (zum Quartal) mit anschließender Übertragung auf einen anderen Anbieter
Anspruch auf teilweise oder vollständige Auszahlung für Wohnzwecke (zum Quartal)
Minimum:
10.000 EUR (muss im Vertrag vorhanden sein)
Maximum:
50.000 EUR
Rückzahlungsverpflichtung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
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Zivildienst
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Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor sind die ermittelten Entgeltpunkte zu vervielfältigen. Das Ergebnis sind persönliche Entgeltpunkte. Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist kleiner als 1,0, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird.
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Zulage
Den Abschluss einer Riester-Rente fördert der Staat neben der Gewährung eines Sonderausgabenabzugs mit der Zahlung von jährlichen Zulagen (s. Link Grundzulage und Kinderzulage)
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Zulagenanspruch
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Zulagenantrag
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Zulagenstelle (Zentrale Stelle)
Begriff aus der Riester Rente. Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der ehemaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutscher Rentenversicherung Bund, als zentraler Stelle übertragen. Diese Stelle heißt Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und hat ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel.
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Zurechnungszeit
Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, werden Ihnen Zurechnungszeiten angerechnet.
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Zusätzliche Altersvorsorge
Zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der gesetzlichen Rente ergänzen. Sie umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge (private Rente). Beide Wege werden zum Teil vom Staat gefördert: mit Zulagen und Steuervorteilen (z.B. Riester-Förderung, privat oder über den Betrieb) bzw. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Aufwendungen (betriebliche Altersversorgung).
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Zusatzversicherungen
Zu einer privaten Rentenversicherung können zusätzliche Risikoabsicherungen eingeschlossen werden (Zusatzversicherungen). Z. B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
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Zusatzversorgung
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Zuschlag
Wer seine Regelaltersrente, obwohl er die Voraussetzungen erfüllte, erst Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres, vielleicht erst mit 66, in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag. Dieser beträgt 0,5 Prozent pro Monat nicht in Anspruch genommener Rente.
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Zuzahlung
Zu einer privaten Rentenversicherung können meist Zuzahlungen geleistet werden bzw. der Beitrag kann erhöht werden. Dadurch erhöht sich die versicherte Leistung. Die Regelungen hängen von den Vereinbarungen mit dem Versicherungsunternehmen bzw. der Art der abgeschlossenen Rente (gefördertes oder nicht gefördertes Produkt) ab.
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