Zuzahlungen zum Riester-Vertrag

So leisten Sie Zuzahlungen zu Ihrem Riester-Vertrag

Die Höchstsumme, die pro Jahr inklusive der staatlichen Zulagen auf einen Riester-Vertrag eingezahlt und auch steuerlich noch geltend gemacht werden kann, beträgt seit 2008 2.100 EUR.

1. Zuzahlung zum RiesterMeister-Vertrag für bestehende Kunden
Zahlen Sie selbst in Ihren Riester-Vertrag bisher nur die Mindestbeiträge ein, die notwendig sind, um lediglich die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, so können Sie Ihren Eigenbeitrag pro Jahr bis auf 2.100 EUR abzgl. der Zulagen erhöhen, um auch steuerlich zu profitieren.

So gehen Sie vor:
Senden Sie uns eine kurze, formlose Information (per Fax, E-Mail oder per Post) unter Angabe der Höhe des Zuzahlungswunsches sowie der Nummer Ihres Versicherungsscheines. Wir führen dann die Vertragsänderung durch und im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahren wird der Betrag auf Ihr Beitragskonto gebucht. Anschließend senden wir Ihnen einen neuen Versicherungsschein.

2. Zuzahlung bei einem neu abgeschlossenen RiesterMeister-Vertrag
Schließen Sie unterjährig einen Riester-Vertrag neu ab, so beginnt die Beitragszahlung i.d.R. mit dem Folgemonat. Die vollen staatlichen Zulagen für dieses erste Jahr Ihrer Beitragszahlung erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie in diesem ersten Jahr mindestens 4 % Ihres Bruttovorjahres-einkommens in den Vertrag einzahlen. Dazu können Sie eine einmalige Zuzahlung leisten, die Ihnen im Antrag angeboten wird. Leisten Sie diese Zuzahlung nicht, erhalten Sie die Zulagen für dieses Jahr nur anteilig.

So gehen Sie vor:
Markieren Sie Ihren Zuzahlungswunsch im RiesterMeister-Antrag. Haben Sie bereits einen laufenden RiesterMeister-Vertrag, lesen Sie bitte Punkt 1. 


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