Verändertes Gehalt bei Riester
Was tun, wenn sich das Einkommen geändert hat?
Die aktuellen Beiträge zu Ihrem Riester-Vertrag und der Erhalt der vollen staatlichen Förderung richten sich nach der Höhe Ihres letzten Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Aktuell müssen Sie dafür 4 % Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in Ihren Vertrag einzahlen. Damit Ihnen keine Zulagen entgehen, sollten Sie uns Gehaltsveränderungen also rechtzeitig mitteilen.
So gehen Sie vor:
Senden Sie uns eine schriftliche, formlose Mitteilung (per Fax, E-Mail oder per Post) unter Angabe Ihres Vorjahresbruttoeinkommens (oder des gewünschten Beitrages) sowie Ihrer Versicherungsscheinnummer. Aus Ihrem Einkommen ermitteln wir dann unter Berücksichtigung der Zulagen, welchen Mindesteigenbeitrag Sie zahlen müssen und führen die Änderung durch. Um Ihren Beitrag auch für den rückwirkenden Zeitraum anpassen zu können, buchen wir einen Zuzahlungsbetrag im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto ab. Anschließend erhalten Sie den geänderten Versicherungsschein per Post.