Jetzt profitieren Sie noch mehr von einer Riester Rente. Seit 2008 können Sie das Kapital, dass Sie mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Banksparplan oder Fondssparplan angespart haben, im Rahmen des Wohn Riesters für den Bau oder den Kauf einer Immobilie einsetzen. Wohn Riester? Das ist lediglich der umgangssprachliche Begriff für die Eigenheimrente.
Konventionelle Riester Rente Produkte, wie z. B. die Rentenversicherung bieten im Rahmen von Wohn-Riester den Vorteil, dass Sie sich auch lange nach Abschluss des Vertrages noch für die Finanzierung von Wohn-Eigentum entscheiden können, Sie müssen aber nicht und können stattdessen auch die spätere Rente beziehen.
Spezielle Wohn-Riester-Produkte wie Darlehensvertrag oder Bausparvertrag bieten diesen Vorteil nicht, denn diese haben den alleinigen Zweck der Finanzierung von Wohn-Eigentum.
Die Wohn Riester Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Für die private Altersvorsorge über Wohn Riester gilt wie bei allen anderen Riester Produkten, dass Beiträge in der Sparphase steuerfrei sind und Leistungen erst in der Auszahlungsphase besteuert werden müssen.
Beachten Sie bei der Förderung auch, dass Sparer, die ihren Riester Rente Vertrag vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben, erst 10.000 Euro angespart haben müssen, bevor sie das Geld zur Förderung Ihres Wohneigentums einsetzen dürfen. Die Einschränkung für diese Altverträge entfällt ab dem Jahr 2010.
Mit dem Abschluss einer Riester Rente machen Sie einen wichtigen Schritt in einen finanziell gesicherten Ruhestand. Die Riester Rente ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine zusätzliche private Rente, die der Staat mit finanziellen Zuschüssen und Steuerersparnissen unterstützt. Damit Sie im Alter finanziell besser abgesichert sind, sollten Sie sich möglichst schnell mit der Riester Rente auseinander setzen. Die Höhe der Förderbeträge hängt dabei auch von Ihren Zielen ab. Unterschiedliche Anlageformen werden vom Staat gefördert - Investieren Sie in einen Banksparplan, Fondssparplan, in eine private Rentenversicherung oder in Wohneigentum (über Wohn Riester). Eltern werden im Rahmen der Riester-Rente zusätzlich gefördert. Neben der Grundzulage überweist der Staat eine Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn Ihr Kind bis einschließlich 2007 auf die Welt gekommen ist, beträgt die Zulage 185,- Euro. Für alle Kinder der Geburtsjahrgänge 2008 und höher erhalten Sie eine Kinderzulage von 300,- Euro pro Jahr.