Haben Sie Kinder? Dann bekommen Sie die Riester Rente Kinderzulage als staatliche Förderung obendrauf, wenn Sie in eine Riester Rente investieren. Sie können diese Zulage für jedes Kind beantragen, für das eine Kindergeldberechtigung besteht.
Seit 2008 erhalten Sie die maximale Förderung von 154 Euro pro Sparer, wenn Sie vier Prozent vom Vorjahresbruttoeinkommen in die Riester Rente einzahlen. Für die Berechnung der Kinderzulage, die Sie vom Staat bekommen, gelten folgende Regelungen:
Ein Finanzierungsbeispiel :
Eine Familie mit zwei Kindern. Das erste Kind wurde 2005 geboren. Das zweite Kind kam 2008 zur Welt.
308 Euro für das Ehepaar (jeweils 154 Euro Grundzulage pro Ehepartner) + 185 Euro für das erste Kind + 300 Euro für das zweite Kind = 793 Euro Riester Rente Zulage vom Staat pro Jahr.
Bei der Riester Rente werden Eltern zusätzlich staatlich gefördert. Im Gegensatz zur Grundzulage der Riester Rente, die beide Elternteile bekommen können, erhalten Sie die Riester Rente Kinderzulage je Kind nur einmal, d.h. Ehepaare entscheiden, welches Elternteil die Zulage erhält.
Die staatlichen Förderungen und Zulagen lohnen sich für jeden – ob Familien, Singles, kinderlose Paare oder Azubis. Mit dem RiesterMeister von HanseMerkur setzen Sie dabei auf "das richtige Pferd".
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Der umgangssprachliche Begriff für eine private Altersvorsorge wurde durch den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester geprägt. Bei der Riester Rente übernehmen Sie einen Teil Ihrer finanziellen Absicherung durch eine private Altersvorsorge und bekommen dann vom Staat Zulagen und Steuerersparnisse „geschenkt“. Wie hoch die Förderbeträge sind, hängt davon ab, wie Sie Ihre individuellen Ziele stecken und wo Ihre finanziellen Grenzen sind. Staatlich gefördert werden unter anderem Wohn Riester-Produkte, Banksparpläne, Fondssparpläne und private Rentenversicherungen, wobei eine staatlich zertifizierte Rentenversicherung die sicherste Anlageform darstellt. Familien erhalten bei der Riester Rente zusätzlich zu der Grundzulage eine Kinderzulage. Sie sollten jedoch darauf achten, dass für Ihre Kinder eine Kindergeldberechtigung besteht. Wenn Ihr Kind bis einschließlich 2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185,- Euro. Für Kinder der Jahrgänge ab 2008 beträgt die Kinderzulage sogar 300,- Euro pro Jahr.