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Riestern für Ehepartner Hausfrau Susis finanzielles Standbein kostet nur 5 Euro
Hausfrau Susi: Mit 5,00 EUR monatlich die spätere Rente aufbessern. » Video
Susi war zunächst skeptisch, denn sie überlegte: "Jeden Monat fünf Euro investieren – was soll das denn später bringen?" Nichtsdestotrotz hörte sie sich neugierig um, erst bei ihren Freundinnen, dann bei ihrem Mann und im Internet. Als ihr dort vorgerechnet wurde, was mit fünf Euro monatlich später alles zusammenkommt, war sie positiv überrascht.
Knapp 74,00 EUR Rente jeden Monat, lebenslang – das wollte sie sich nicht entgehen lassen. Schließlich hat man 5,00 Euro immer übrig. Für Susi ist die Riester-Rente eine perfekte Sparmöglichkeit. Und bei HanseMerkur24 fühlt sie sich bestens aufgehoben.
Steckbrief für Hausfrau Susi und Ehemann Lothar
Susi: 39 Jahre alt, Hausfrau, verheiratet, indirekt zulageberechtigt
Lothar: 42 Jahre alt, Unternehmensberater, angestellt, verheiratet, direkt zulageberechtigt
Kinder: Paul und Stella, 8 und 6 Jahre alt, in 2004 und 2006 geboren
Susi liebt: ihren Garten, Aquarelle malen, Kochen und Backen
Schon für einen monatlichen Beitrag von nur 5,- EUR erhält unsere Hausfrau die vollen staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente: eine Grundzulage von 154,- EUR und zwei Kinderzulagen von jeweils 185,- EUR. Mit diesen Zulagen ergibt sich für sie später eine zusätzliche Rente von 62,22 EUR. So kommt mit der RiesterMeister-Rente auch aus kleinsten Beiträgen eine ansehnliche Rente zusammen.
Voraussetzung hierfür ist, dass auch ihr berufstätiger Ehemann einen Vertrag für die RiesterMeister Rente abgeschlossen hat und 4 % seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens hier einzahlt.
So spart Hausfrau Susi zusammen mit ihrem Mann
| Hausfrau Susi | Jährlich | Monatlich |
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| Einkommen | 0,00 EUR | | | Grundzulage | 154,00 EUR | | | 2 x Kinderzulage | 370,00 EUR | | | Eigenbeitrag | = 60,00 EUR | = 5,00 EUR | | lebenslange Rente inkl. Zulagen | = 746,64 EUR | = 62,22 EUR | | garantierte Rente | = 62,22 EUR | = 5,73 EUR |
| Ehemann Lothar | Jährlich | Monatlich |
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| Einkommen | 72.000,00 EUR | | | davon 4 % * | 2.100,00 EUR | | | Grundzulage + Fam. Zulagen | – 154,00 EUR | | | Eigenbeitrag** | = 1.422,00 EUR** | = 118,50 EUR | | lebenslange Rente inkl. Zulagen | = 1.815,96 EUR | = 151,33 EUR | | garantierte Rente | = 1.643,16 EUR | = 136,93 EUR |
* aber begrenzt auf den maximal möglichen Sonderausgabenabzug von 2.100,- EUR pro Jahr
** Da Susi als Hausfrau kein Einkommen hat, werden die ihr zustehende Grundzulage und die Kinderzulagen bei der Berechnung der Eigenleistung ihres Ehemannes berücksichtigt, obwohl sie in ihren Vertrag eingezahlt werden.
Hohe Förderquote für Susi und ihren Mann
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Durch die hohen jährlichen staatlichen Zulagen für Susi, ihren Mann und vor allem für ihre Kinder, ergibt sich eine Förderquote für die Familie von 34,9 Prozent. |
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Anbieter Tarif | Rente inkl. Zulagen gemeinsam (garantierte Rente***) | Jahresrente inkl. Zul. gemeinsam Differenz zu RiesterMeister |
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1. HanseMerkur24 RiesterMeister | 245,10 EUR (161,70 EUR) | 2.941,20 EUR ± 0,00 EUR | 2. Asstel (Tchibo) Riester-Rente Classic | 227,00 EUR (155,00 EUR) | 2.724,00 EUR – 217,20 EUR / – 7 % | 3. CosmosDirekt R1-A | 226,00 EUR (154,00 EUR) | 2.712,00 EUR – 229,20 EUR / – 8 % | 4. Hamburg- Mannheimer, KR | 217,00 EUR (148,00 EUR) | 2.604,00 EUR – 337,20 EUR / – 11 % | 5. Allianz ZukunftsRente Klassik | 213,00 EUR (143,00 EUR) | 2.556,00 EUR – 385,20 EUR / – 13 % | 6. Barmenia 500Q/600Q | 210,00 EUR (136,00 EUR) | 2.520,00 EUR – 421,20 EUR / – 14 % |
Noch Fragen zu Hausfrau Susi & ihrem Ehemann? - Was passiert mit dem RiesterMeister, wenn Susi plötzlich doch ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat?
Susi ist dann direkt förderberechtigt und der zu zahlende Eigenbeitrag – um die volle Förderung zu erhalten – wird neu berechnet. Jeder der Eheleute zahlt dann den gesetzlichen Eigenbeitrag (4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens – abzüglich der Zulagen). Dadurch steigt auch die garantierte Rente für die Familie.
- Was wird, wenn Susis Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt sind?
Wenn Susi weiterhin kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, zahlt sie ihren Beitrag von 5,– EURO weiter und bekommt ihre Grundzulage. Nur die Kinderzulagen werden nicht mehr in ihren Vertrag eingezahlt.
Der Eigenbeitrag des Ehemannes wird neu berechnet, da die Kinderzulagen wegfallen und der Eigenbeitrag sich dadurch erhöht.
- Was ist, wenn das Einkommen des Ehemannes steigt oder sinkt?
Der Eigenbeitrag des Ehemannes zum Erhalt der vollen Förderung wird anhand der neuen Einkommensverhältnisse neu berechnet. Die garantierte Rente ändert sich dann.
- Und was wird, wenn Susis Ehemann arbeitslos wird?
Wenn Susi weiterhin kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat, ändert sich für ihren Vertrag nichts.
Für den Ehemann wird der Eigenbeitrag anhand der neuen Einkommensverhältnisse neu berechnet. Die garantierte Rente ändert sich dann.
- Was passiert nach einer Scheidung?
Da Susi kein eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat und nur über ihren Ehemann förderberechtigt war, entfallen die Voraussetzungen für die Riesterförderung. Der bestehende Vertrag wird beitragsfrei gestellt und kann – wenn Susi ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat – weiter fortgeführt werden.
Der Ehemann muss einen höheren Eigenbeitrag zahlen, um die volle Förderung zu erhalten, da die Grundzulage von Susi und die Kinderzulagen nicht mehr bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages angerechnet werden.
Die Kinderzulage kann derjenige Elternteil erhalten, der das Kindergeld bekommt.
Vergleichsbasis: Mann, 42 Jahre, verheiratet, garantierte monatliche Rente 154,10 EUR/monatlicher Eigenbeitrag 118,50 EUR, jährliches Einkommen 72.000,- EUR, 0 Kinder für diesen Vertrag; Frau, 39 Jahre, verheiratet, garantierte monatliche Rente 7,60 EUR (ohne Zulagen)/monatlicher Eigenbeitrag 5,00 EUR, jährliches Einkommen 0 EUR, 2 Kinder für diesen Vertrag; Beide: Rentenbeginn zum Endalter 65 Jahre, Rentengarantie im Todesfall: 10 Jahre, Versicherungsbeginn 1.1.2012, gemeinsame steuerliche Veranlagung. Stand 01/12 | Quelle: HanseMerkur24 / eigene Recherche
*** Mindestens garantierte lebenslange monatliche Rente aus Eigenbeiträgen ohne Zulagen.
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