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Junge Familien: Besondere Extra-Förderung Familie Neumann profitiert von der erhöhten Kinderzulage
Familie Neumann: Profitieren von der erhöhten Kinderzulage für Neugeborene ab 2008. » Video
Frauke und Hannes konnten es sich nach Emmas Geburt 2006 nicht leisten, dass Frauke zu Hause bleibt. Jetzt haben sie endlich mehr Luft. Denn Hannes hat sich vor zwei Jahren selbstständig gemacht und seine Frau kann ab sofort drei Jahre ganz für ihre Kinder da sein. Die private Altersvorsorge hatten die Neumanns ständig vor sich her geschoben.
Aber durch die Erhöhung der Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder auf 300 Euro werden sie bei der Beitragszahlung entlastet. Diese günstige Einstiegsmöglichkeit bei der Riester-Rente wollten sie sich nicht entgehen lassen. Frauke ist voll zulagenberechtigt, Hannes ist es mittelbar über seine Frau. Das zahlt sich im Ruhestand aus.
Steckbrief für Familie Neumann
Hannes: 33 Jahre alt, selbstständiger Physiotherapeut, verheiratet, indirekt zulageberechtigt
Frauke: 31 Jahre alt, Rechtsanwaltsgehilfin in Elternzeit, verheiratet, direkt zulageberechtigt
Kinder: Emma und Nils, 2006 und 2009 geboren
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Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter Deshalb fördert der Staat insbesondere junge Familien noch deutlicher, deren Kinder ab 2008 geboren werden. Für jedes dieser Kinder zahlt der Staat eine Kinderzulage von 300,- EUR, für ältere Kinder erhält man eine jährliche Zulage von 185,- EUR. Zusätzlich wird für jeden Vertrag eine Grundzulage von 154,- EUR ausgezahlt.
Voraussetzung für den Erhalt dieser staatlichen Zulagen ist lediglich, dass inklusive der Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens des Sparers für die Riester-Rente aufgewendet werden.
So spart Familie Neumann für den Ruhestand
| Mutter Frauke | Jährlich | Monatlich |
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| Einkommen | 28.825,00 EUR | | | davon 4 %* | 1.153,00 EUR | | abzüglich 2 x Grundzulage (1 x vom Vater) | – 308,00 EUR | | | abzüglich Kinderzulage 1 | – 185,00 EUR | | | abzüglich Kinderzulage 2 | – 300,00 EUR | | | Eigenbeitrag | = 360,00 EUR | = 30,00 EUR | | lebenslange Rente inkl. Zulagen | = 1.773,24 EUR | = 147,77 EUR | | garantierte Rente | = 635,40 EUR | = 52,95 EUR |
| Vater Hannes | Jährlich | Monatlich |
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| Einkommen | nicht relevant, da selbstständig | | | Grundzulage | 154,00 EUR | | | Eigenbeitrag** | = 60,00 EUR | = 5,00 EUR | | lebenslange Rente inkl. Zulagen | = 341,76 EUR | = 28,48 EUR | | garantierte Rente | = 86,88 EUR | = 7,24 EUR |
* aber begrenzt auf den maximal möglichen Sonderausgabenabzug von 2.100,- EUR
** Hannes ist mittelbar förderberechtigt – sein Einkommen als Selbstständiger ist für die Berechnung des Eigenbeitrags nicht relevant. Die ihm zustehende Grundzulage wird bei der Berechnung der Eigenleistung von Frauke berücksichtigt, obwohl sie in seinen Vertrag eingezahlt wird.
Das bringt die RiesterMeister-Rente für Familie Neumann
Für die Mutter gibt es im Ruhestand inklusive der Zulagen eine monatliche Rente von 147,77 EUR, ihre garantierte, monatliche Rente beträgt 52,95 EUR. Der Staat beteiligt sich an ihrer Altersvorsorge zu 64 %!
Inklusive der Zulagen bekommt der Vater eine monatliche Rente von 28,48 EUR, seine garantierte, monatliche Rente beträgt 7,24 EUR.
Anbieter Tarif | Rente inkl. Zulagen Vater (garantierte Rente***) | Rente inkl. Zulagen Mutter (garantierte Rente***) | Jahresrente inkl. Zul. gemeinsam Differenz zu RiesterMeister |
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1. HanseMerkur24 RiesterMeister | 35,20 EUR (9,80 EUR) | 177,10 EUR (63,30 EUR) | 2.547,60 EUR ± 0,00 EUR | 2. CosmosDirekt R1-A | 32,00 EUR (9,00 EUR) | 165,00 EUR (60,00 EUR) | 2.364,00 EUR – 183,60 EUR/ – 7 % | 3. Asstel (Tchibo) Riester-Rente Classic | 32,00 EUR (9,00 EUR) | 164,00 EUR (60,00 EUR) | 2.352,00 EUR – 195,60,60 EUR / – 8 % | 4. AachenMünchener RiesterRente 1RG | 32,00 EUR (8,00 EUR) | 158,00 EUR (54,00 EUR) | 2.280,00 EUR – 267,60 EUR / – 11 % | 5. Hamburg- Mannheimer, KR | 30,00 EUR (8,00 EUR) | 157,00 EUR (57,00 EUR) | 2.244,00 EUR – 303,60 EUR / – 12 % | 6. Allianz ZukunftsRente Klassik | 28,00 EUR (6,00 EUR) | 154,00 EUR (54,00 EUR) | 2.184,00 EUR – 363,60 EUR / – 14 % |
Noch Fragen zu Familie Neumann? - Wie lange erhält die Mutter die Förderung?
In den auf die Geburt folgenden drei Jahren Erziehungszeit behält die Mutter über die Zeit des Erziehungsurlaubs ihre direkte Förderfähigkeit und kann weiterhin die Riester-Zulagen bekommen.
Nach dieser Zeit erhält sie nur dann eine weitere Förderung, wenn eine weiterführende Förderfähigkeit gegeben ist – z.B. durch erneute Erziehungszeit oder wenn sie wieder zurück in den Beruf geht und somit ihr rentenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wieder aufleben lässt.
- Was passiert, wenn die Mutter nach Ablauf des Mutterschutzes wieder anfängt zu arbeiten?
Um die Zulagen zu erhalten, muss die Mutter 4 % des Vorjahreseinkommens in ihren Riestervertrag einzahlen. Ab dem zweiten Arbeitsjahr wird also der Eigenbeitrag zu ihrem Riestervertrag steigen.
- Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185,00 EUR. Für Kinder, die danach geboren wurden, wird eine Zulage in Höhe von 300,00 EUR gezahlt. Die Höhe der Kinderzulage bleibt dann für die Dauer der Zahlung der Zulage in der Höhe unverändert.
- Wie lange wird die Kinderzulage gezahlt?
Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Was passiert, wenn der Vater rentenversicherungspflichtig wird?
Momentan ist der Vater über die Ehefrau förderberechtigt. Wenn er rentenversicherungspflichtig wird, wird er direkt förderberechtigt und muss 4 % seines Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um für den Vertrag weiterhin die Zulage zu erhalten.
Vergleichsbasis: Mann, 33 Jahre, verheiratet, selbstständig, monatlicher Eigenbeitrag 5,- EUR; Frau, 31 Jahre, verheiratet, monatlicher Eigenbeitrag 30,- EUR, jährliches Einkommen 28.825,- EUR, 2 Kinder für diesen Vertrag; Beide: Rentenbeginn zum Endalter 65 Jahre, Rentengarantie im Todesfall: 10 Jahre, Versicherungsbeginn 1.1.2012, gemeinsame steuerliche Veranlagung. Stand 01/12 | Quelle: HanseMerkur24, eigene Recherche
*** Mindestens garantierte lebenslange monatliche Rente aus Eigenbeiträgen ohne Zulagen.
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