Steuervorteile durch Rürup-Rente

Rürup-Sparer können Beiträge steuerlich absetzen

Steuervorteile dank Rürup-Rente Ordentliche Steuervorteile dank Rürup-Rente.

Im Gegensatz zur Riester-Rente unterstützt der Staat bei der Rürup-Rente die Sparer ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Staatliche Zulagen gibt es neben den Steuervergünstigungen nicht. 

Besteuerung der Rürup-Rente in der Ansparphase

Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro und Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. 2010 werden von dem investierten Beitrag maximal 70 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt – höchstens 14.000 Euro für Alleinstehende und 28.000 Euro für Verheiratete. Jährlich steigt die steuerliche Förderung um zwei Prozentpunkte. 2025 endet dieser Übergang: Dann ist der gesamte Beitrag bis zur Höchstgrenze steuerlich absetzbar. Folglich ändert sich auch die Summe, die maximal steuerbegünstigt in eine Rürup-Rente eingezahlt werden kann.

Steigende Förderung der Rürup-Rente bis 2025

Jahr Prozent-
satz
absetzbarer Betrag für Alleinstehende bei maximaler Einzahlung von 20.000 EUR absetzbarer Betrag für Verheiratete bei maximaler Einzahlung von 40.000 EUR
2010 70 % 14.000,00 EUR 28.000,00 EUR
2011 72 % 14.400,00 EUR 28.800,00 EUR
2012 74 % 14.800,00 EUR 29.600,00 EUR
... ... ... ...
2023 96 % 19.200,00 EUR 38.400,00 EUR
2024 98 % 19.600,00 EUR 39.200,00 EUR
2025 100 % 20.000,00 EUR 40.000,00 EUR

Beispiel:

So viel kann maximal in eine Rürup-Rente eingezahlt werden, damit es sich steuerlich noch auswirkt (Annahme):

  • Angestellter
  • Einkommen 37.500,00 EUR pro Jahr
  • konstanter Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) 19,9%
  • Höchstbeitrag, der grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden kann: 20.000,00 EUR

Steuerliche Auswirkungen bei Einzahlung in eine Rürup-Rente (Beispiel)

im Jahr 2010 im Jahr 2015 im Jahr 2025
Als Sonderausgaben für die Rürup-Rente abzugsfähiger Prozentsatz im jeweiligen Jahr 70 % 80 % 100 %
Arbeitgeberanteil gRV 3.731,25 EUR 3.731,25 EUR 3.731,25 EUR
Arbeitnehmeranteil gRV 3.731,25 EUR 3.731,25 EUR 3.731,25 EUR
Summe der Beiträge in die gRV 7.462,50 EUR 7.462,50 EUR 7.462,50 EUR
So viel kann maximal in eine Rürup-Rente eingezahlt werden, damit es sich steuerlich noch auswirkt: 12.537,50 EUR 12.537,50 EUR 12.537,50 EUR
Daraus kann für die Rürup-Rente so viel maximal geltend gemacht werden: 8.776,25 EUR 10.030,00 EUR 12.537,50 EUR

Besteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase

Leistungen aus Rürup-Renten-Verträgen werden steuerlich genauso behandelt wie Renten aus der gesetzlichen Versicherung. Ebenfalls steuerpflichtig sind eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen.

Die Besteuerung erfolgt nach dem Kohortenprinzip: Rentenfreibeträge werden einmalig festgestellt und bleiben dauerhaft unverändert. Sie sind das individuelle Besteuerungsmerkmal eines Rentners. Es wird nur der Teil der Rente besteuert, der über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht. Ab 2040 ist die gesamte Rürup-Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bis 2040 hängt der steuerpflichtige Rententeil vom Jahr des Rentenbeginns ab.

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