| | Rürup-Rentenversicherung | Rürup-Fondssparplan |
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| Grundmodell | private Rentenversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenem Höchstrechnungszins von 2,25 % | Fondssparplan mit Investition in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere (Renten) |
| Mögliche Anlagesumme | Die mögliche Anlagesumme ist grundsätzlich unbegrenzt. Für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es Höchstbeiträge. Die Höchstbetrage sind 20.000,00 EUR für Alleinstehende, 40.000,00 EUR für Verheiratete. Von dem investierten Beitrag wird ein jährlich festgelegter %-Satz als Sonderausgabe berücksichtigt - in 2010 sind das 70%. Bis 2025 steigt dieser %-Satz auf 100%. | Die mögliche Anlagesumme ist grundsätzlich unbegrenzt. Für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es Höchstbeiträge. Die Höchstbetrage sind 20.000,00 EUR für Alleinstehende, 40.000,00 EUR für Verheiratete. Von dem investierten Beitrag wird ein jährlich festgelegter %-Satz als Sonderausgabe berücksichtigt - in 2010 sind das 70%. Bis 2025 steigt dieser %-Satz auf 100%. |
| Chance auf Wertentwicklung | mittel, Beteiligung des Sparers an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen (derzeit: Branche 4,1 %); diese Überschüsse können zusätzlich in Fonds fließen (Renditesteigerung) | hoch, Partizipation an den Kursentwicklungen der Wertpapiere; mögliche Rendite ca. 5 - 7 % |
| Sicherheit des Kapitals | hoch, Beiträge und staatliche Förderung sind zum Rentenbeginn garantiert, Mindestverzinsung auf den Sparanteil 2,25 % | mittel, Beiträge und staatliche Förderung sind zum Rentenbeginn garantiert; keine Mindestverzinsung |
| Verfügbarkeit bis zum Rentenbeginn | nicht gegeben; Auszahlung erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Das Kapital darf nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. | nicht gegeben; Auszahlung erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Das Kapital darf nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. |
| Steuern | Einzahlungen sind steuerlich im Rahmen der Höchstbeiträge absetzbar; Besteuerungsanteil der Renten wird voll versteuert (Teil der Rente, der über den jeweils gültigen Rentenfreibetrag hinausgeht). Der Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Ab 2040 wird die Rente zu 100% versteuert. | Einzahlungen sind steuerlich im Rahmen der Höchstbeiträge absetzbar; Besteuerungsanteil der Renten wird voll versteuert (Teil der Rente, der über den jeweils gültigen Rentenfreibetrag hinausgeht). Der Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Ab 2040 wird die Rente zu 100% versteuert. |
| Abschluss- & Verwaltungskosten | mittel-hoch, Abschluss- und Verwaltungskosten | hoch, Abschluss- und Verwaltungskosten; ggf. Depotgebühren |
| Auszahlung | Umwandlung des Kapitals in eine Rente | Umwandlung des Kapitals in eine Rente |
| Für wen geeignet? Details | geeignet für sicherheitsbewusste Sparer zwischen 30 und 55, die kein Risiko eingehen aber eine hohe Garantierente wollen | für jüngere risikobereite Sparer bis 40 Jahre wegen der langen Laufzeit und höheren Renditechancen geeignet |