So sichern Sie sich mit der Rürup-Rente ab
Voraussetzungen für die Rürup-Rente:
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Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen.
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Die Rente oder Teile daraus dürfen nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
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Vor Vollendung des 60. Lebensjahres dürfen keine Auszahlungen erfolgen.
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Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht vererbbar.
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Die Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Vor allem Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können mit der Rürup-Rente direkt aus unversteuertem Einkommen privat vorsorgen. Im Gegensatz zu Riester-Verträgen müssen Rürup-Verträge nicht staatlich zertifiziert sein. Wichtig ist aber, dass der Versicherer im Vertrag bestätigt, dass die Rentenversicherung die Kriterien für eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß §10 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) erfüllt, damit die Beträge steuerlich absetzbar sind. Der Versicherer übernimmt zudem das Risiko, wie lange der Versicherte lebt und Rente erhält.