Gründe für die Rürup-Rente

Der Staat fördert auch Selbständige bei der Rentenversicherung

Was ist die Basis-Rente / Rürup-Rente? Rürup-Rente / Basis-Rente: staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige und Gutverdiener.

Diese staatlich geförderte Altersvorsorge – auch Basis-Rente genannt – verdankt ihren längst in die Alltagssprache übergegangenen Namen dem Ökonomen Bert Rürup. Sie ist nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Der gesparte Betrag wird lebenslang verrentet. Insbesondere Selbständige mit hoher Steuerbelastung sind die Zielgruppe der Rürup-Rente, denn sie können die Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht oder nur bedingt nutzen. Bei ALG II (Hartz IV) oder Pflegebedürftigkeit wird die Rürup-Rente nicht berücksichtigt, zudem ist sie in der Ansparphase unpfändbar. 

So sichern Sie sich mit der Rürup-Rente ab

Basiswissen

Voraussetzungen für die Rürup-Rente:

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen.
  • Die Rente oder Teile daraus dürfen nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
  • Vor Vollendung des 60. Lebensjahres dürfen keine Auszahlungen erfolgen.
  • Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht vererbbar.
  • Die Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.

Vor allem Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können mit der Rürup-Rente direkt aus unversteuertem Einkommen privat vorsorgen. Im Gegensatz zu Riester-Verträgen müssen Rürup-Verträge nicht staatlich zertifiziert sein. Wichtig ist aber, dass der Versicherer im Vertrag bestätigt, dass die Rentenversicherung die Kriterien für eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß §10 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) erfüllt, damit die Beträge steuerlich absetzbar sind. Der Versicherer übernimmt zudem das Risiko, wie lange der Versicherte lebt und Rente erhält.

Vorteile der Rürup-Rente im Überblick

  • Sie erhalten garantierte lebenslange Rentenzahlungen, die wie die gesetzlichen Rentenzahlungen versteuert werden.
  • Die Finanzierung der Rürup-Rente erfolgt über die so genannte Kapitaldeckung: Die Beiträge werden in einem Kapitalstock angesammelt.
  • Im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente bleibt die Rürup-Rente in demografisch und wirtschaftlich schwachen Zeiten stabil.
  • Besitzer einer Rürup-Rente haben die Wahl zwischen monatlicher, halb-, oder vierteljährlicher sowie jährlicher Zahlungsweise.
  • Sie können die vereinbarten Beitragszahlungen aufstocken oder herabsetzen oder – z. B. wegen schlechter Auftragslage oder Arbeitslosigkeit – sogar aussetzen.
  • Durch flexible Extrazahlungen können Sie den steuerlichen Förderrahmen voll ausnutzen und damit Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Rente einsetzen.
  • Sie können die Anspar- und Auszahlungsphase flexibel vereinbaren, vorausgesetzt die Rentenzahlungen beginnen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Auf Wunsch können ein Hinterbliebenen- sowie Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.

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