Steuervorteile mit der Riester-Rente

So profitieren Sie steuerlich in der Ansparphase

Steuervorteile mit der Riester-Rente Beim Riestern winken jährliche Steuervorteile.

Während der Ansparphase können Sie in Ihrer Steuererklärung die geleisteten Riester-Renten-Beiträge sowie die Zulagen als Sonderausgaben geltend machen – unabhängig von Ihren anderen Sonderausgaben. Seit 2008 beträgt der maximal absetzbare Riester-Betrag pro Jahr 2.100 Euro.

Resultat: Jeder Sparer kann sich folglich auf eine Steuerrückzahlung freuen, die sich nach seinem persönlichen Steuersatz bemisst. Geld, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten! 

Sonderfall: Steuerersparnis übersteigt Zulagenhöhe

Sonderausgabenabzug

Jährlich steuerlich absetzbare Maximalbeträge

bis 2007 seit 2008
1.575,00 EUR 2.100,00 EUR

Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die zugewiesene(n) staatliche(n) Zulage(n), wird Ihnen die Differenz zusätzlich als Steuergutschrift zurückerstattet. Die gezahlten Zulagen verbleiben auf Ihrem Riester-Vertrag.

So wird die Riester-Rente in der Rentenphase steuerlich behandelt

Während der Rentenphase unterliegen die Riester-Renten-Auszahlungen der Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), da die Einzahlungen in der Ansparphase nahezu steuerfrei sind. Die Steuerpflicht bezieht sich somit auf geförderte Riester-Beiträge. Im Rentenalter liegt der Steuersatz meist deutlich niedriger als in der berufstätigen Zeit, so dass keine hohen Abzüge anfallen.

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