Was spricht für die Riester-Rente?

Der Staat zahlt Zulagen für Ihre private Rentenabsicherung

Staatliche Zulage und Steuervorteil Wer mit Riester für´s Alter vorsorgt, erhält vom Staat ordentlich etwas dazu

Wer einen Vertrag zur Riester-Rente abschließt, baut sich ein privates finanzielles Rentenpolster auf. Der Staat unterstützt dabei jeden Sparer von Anfang an mit einer Grundzulage und gegebenenfalls mit einer Kinderzulage. Zudem ist die Riester-Rente steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.

Das ist bares Geld, von dem Sie schon heute profitieren können – und im Ruhestand abgesichert sind. 

So entsteht Ihr Anspruch auf staatliche Zulagen

Stichwort

Riester-Rente

Mittlerweile längst in die Alltagssprache übergegangen steht sie für die zusätzliche private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung – nach einem Vorschlag des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester (Amtszeit 1998-2002).

Der Anspruch auf staatliche Zulagen entsteht in dem Jahr, in dem Sie die Beiträge eingezahlt haben. Um die Zulagen zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Antrag bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Bei guten Riester-Anbietern können Sie diese Aufgabe per Vollmacht auch an den Anbieter übertragen (Dauerzulagenantrag), so dass Ihnen kein Aufwand entsteht. Der Anbieter übernimmt dann die Antragstellung bis zum Widerruf der Vollmacht.

Staatliche Zulagen zur Riester-Rente

Diese jährlichen Zulagen erhalten Sie für Ihre Riester-Rente:

Grundzulage
für Sie
Zulage pro Kind
zusätzliche Einmal-
zulage für unter 25jährige
2002 / 2003 38,00 EUR 46,00 EUR
2004 / 2005 76,00 EUR 92,00 EUR
2006 / 2007 114,00 EUR 138,00 EUR
seit 2008 154,00 EUR 185,00 EUR,
300,00 EUR
pro ab 2008
geborenem Kind
200,00 EUR

Startbonus: 200,00 EUR zusätzlich für unter 25jährige

Startbonus Riester für junge Leute

Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten zum Start ihrer privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente eine Einmalzulage in Höhe von 200,00 EUR. Berufseinsteiger oder Azubis ohne Kinder kommen so im ersten Riester-Jahr auf eine Zulage von satten 354,00 EUR! 

So hoch sind die Mindestsparbeträge

Stichwort

Staatliche Zertifizierung

Um hohe Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, müssen alle Unternehmen, die den Abschluss einer Riester-Rente anbieten, besondere staatliche Anforderungen erfüllen. Nur bei Einhaltung aller Kriterien wird das Produkt zugelassen und mit einer Zertifizierungsnummer versehen.

Um die vollen staatliche Zulagen zu erhalten, müssen Sie gemäß §86 Abs. I des Einkommenssteuergesetzes (EStG) jährlich Mindestsparbeträge einzahlen. Seit 2008 zahlt man 4 % des Jahresbruttoeinkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Grundzulagen und der möglichen Kinderzulagen. Möchten Sie weniger als 4 % in Ihren Vertrag einzahlen, so erhalten Sie die Zulagen anteilig gezahlt.

So werden die Zulagen dem Vertragsinhaber zugeteilt

Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige, der das Kindergeld empfängt. Die Grundzulage erhält jeder Sparer. Da die Förderung nicht automatisch einsetzt, erläutern wir Ihnen hier, wie die staatlichen Zulagen beantragt werden.

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