Ohne Zulagenberechtigung
Keine Förderung erhalten nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Selbständige in berufsständischen Versorgungswerken (z. B. Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten), freiwillig Rentenversicherte, Rentner/Pensionäre, Schüler/Studenten, nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (400-Euro-Basis) sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments.
Nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (auch Studenten) können den von ihrem Arbeitgeber abgeführten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 %) durch eigene Zahlung auf den vollen Beitragssatz (19,9 %) aufstocken und somit auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erwerben sie den Anspruch auf die Riester-Förderung.