Wenn Vater, Mutter oder gar beide Eltern sterben, ist dies für Kinder und Jugendliche ein Schicksalsschlag. Um sie in dieser Situation wenigstens finanziell abzusichern, gibt es die gesetzliche Waisenrente.
Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt. Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten.
Wer aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden aufgrund eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens vom Bund allein getragen.
Nach Zugang der gesamten Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und die jeweiligen Versicherungsbedingungen) kann der Versicherungsnehmer den Vertragsschluss innerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Für den Abschluss einer RiesterMeister Rente hat der Kunde ein verlängertes Widerrufsrecht von 100 Tagen – also eine verlängerte Geld-zurück-Garantie!
Begriff aus der privaten Versicherung. Ist ein widerrufliches Bezugsrecht festgelegt, kann das ursprünglich ausgesprochene Bezugsrecht vor Eintritt des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer jederzeit zurückgenommen bzw. geändert werden. Im Gegensatz zum unwiderruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte erst im Leistungsfall einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung.
Für den Abschluss einer RiesterMeister Rente beträgt die Widerrufsfrist 100 Tage, anstatt der sonst üblichen gesetzlichen Frist von 30 Tagen – also 100 Tage Geld-zurück-Garantie!
Eine Witwenrente oder Witwerrente können Sie nur erhalten, wenn ein verstorbener Angehöriger eine "Wartezeit" von fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.