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Renten-Lexikon Definition von Begriffen aus dem Bereich Altersvorsorge & Rente
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Schädliche Verwendung
Wird das angesparte Altersvorsorgevermögen einer Riester Rente nicht als lebenslange Rente oder als Kapitalzahlung in Höhe von maximal 30 % ausgezahlt, liegt eine sogenannte schädliche Verwendung vor (§ 93 Absatz 1 EStG). Dies ist insbesondere gegeben, wenn:
es aufgrund einer Vertragskündigung zu einer Auszahlung des angesammelten Kapitals kommt, das Kapital im Todesfall ausgezahlt wird oder die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulageberechtigten beispielsweise durch Umzug ins Ausland endet.
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Schlussgewinn
Private Rentenversicherung: Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an. Je länger die Laufzeit der Lebensversicherung und je höher die Versicherungsleistung, desto größer fällt der Schlussgewinnanteil aus.
Zum Ende des Vertrages wird der Versicherungsnehmer ebenfalls an der Bewertungsreserve der Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens beteiligt. (Überschussbeteiligung)
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Schulbesuch / Studium
Zeiten der Schulausbildung sowie des Fach- und Hochschulbesuchs nach Vollendung des 17. Lebensjahres wurden bis Anfang 2005 mit einer Dauer von insgesamt höchstens drei Jahren als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt. Ein Abschluss ist nicht erforderlich. Der Wert dieser Anrechnungszeit ist auf höchstens auf 0,75 Entgeltpunkte/Jahr begrenzt.
Ab 2005 gilt die Neuregelung, dass die Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten aufgehoben wird . Lediglich Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden auch weiterhin für längstens 36 Monate bewertet.
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Selbstständige
Selbständige sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig; Ausnahmen sind lediglich Handwerker, Scheinselbstständige, arbeitnehmerähnliche Selbständige und einige wenige Berufsgruppen, die der Versicherungspflicht unterliegen. Als private Absicherung für Selbstständige ist insbesondere die Basisrente geeignet.
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Sicherungsfonds
Begriff der privaten Versicherungswirtschaft. Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist vom Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung („Beleihungs-Rechtsverordnung ”) mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut worden.
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Sockelbetrag
Ist die Mindesteigenleistung zu einer Riester Rente. Der Sockelbetrag beträgt 60,00 EUR jährlich.
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Sofort beginnende Rente
Begriff aus der privaten Rentenversicherung. Bezeichnet eine Rentenversicherung ohne Aufschubzeit, d. h., die Rentenzahlung beginnt sofort bzw. um eine Fälligkeit versetzt.
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Sonderausgaben
Steuerlich anerkannte Aufwendungen, die wenn sie die Voraussetzungen erfüllen das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind. Im privaten Versicherungsbereich können als Sonderausgaben geltend gemacht werden:
1) Beiträge für eine Riester Rente
Als Sonderausgabenabzüge gemäß § 10a Absatz 1 EStG können nach aktueller Rechtslage pro Jahr maximal geltend gemacht werden:
| Ab | Sonderausgaben (Eigenbeiträge inkl. der für das Jahr zustehenden Zulagen) | | ab 2006
| 1.575,00 EUR | | ab 2008 | 2.100,00 EUR |
Der Sonderausgabenabzug steht bei Ehepaaren, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, jedem begünstigten Ehegatten gesondert zu. Gehört ein Ehegatte nicht zum begünstigten Personenkreis ( mittelbar Zulagenberechtigter), sind bei dem abzugsberechtigten Ehepartner die von beiden geleisteten Altersvorsorgebeiträge und die dafür zustehenden Zulagen zu berücksichtigen.
2) Beiträge für eine Basisrente
Die Beiträge zu einer Basisrentenversicherung sind nach § 10 Absatz 1 Nr. 2b) EStG im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn:
- - die Leistung aus dem Vertrag frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person und als laufende, lebenslange Monatsrente gezahlt wird
- - darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlung (z. B. Rückkaufswert bei Kündigung) besteht und
- - die Ansprüche aus dem Vertrag nicht übertragbar, vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind.
Der abzugsfähige Höchstbetrag richtet sich nach § 10 Absatz 3 EStG. (Im Jahr 2008 66 % der Beiträge, max. 13.200 EUR; Steigerung bis 2025 auf 100 % der Beiträge, max. 20.000 EUR pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der max. Betrag. Der absetzbare Betrag ist um den steuerfreien Arbeitgeber-Anteil zur Rentenversicherung zu kürzen.)
3) Beiträge für eine Risikoabsicherung
Beiträge zu Risikolebensversicherung und Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden. (Die Höchstbeträge betragen nach § 10 Absatz 4 EStG: 1.500 EUR bzw. 2.400 EUR (wenn die Beiträge zur Krankenversicherung allein getragen werden) pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der max. Betrag. Der Höchstbetrag versteht sich inkl. der Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen.)
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Sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Teil des Einkommens, von dem die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Durch den Abschluss einer Rentenversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung kann das sozialversicherungspflichtige Einkommen gemindert werden.
Das sozialversicherungspflichtige Einkommen dient auch zur Ermittlung der Mindestsparbeiträge zu einer Riester Rente.
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Steuer
für laufende Rentenzahlungen gilt: s. Besteuerung von Renten
Im Privatversicherungsbereich können neben Rentenzahlungen u. U., auch Kapitalleistungen ausgezahlt werden. Steuerlich gilt dafür die folgende Regelung:
Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen:
Die Erträge werden steuerfrei ausgezahlt, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde.
Vertrag ab dem 01.01.2005 abgeschlossen:
Wird die Erlebensfallleistung einer privaten Kapital- oder Rentenversicherung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach 12 Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt, unterliegt nach dem "Halbeinkünfteverfahren" nur die Hälfte des Ertrags (Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der darauf entrichteten Beiträge) der Einkommensteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ). s. Halbeinkünfteverfahren
Bei einer Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres und/oder vor Ablauf von 12 Jahren Vertragslaufzeit unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer.
Die Kapitalleistung einer Riester Rente (max. 30 %) unterliegt, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruht, bei Auszahlung gemäß § 22 Nr. 5 EStG voll dem persönlichen Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung). Für den Fall, dass Beitragsteile über die steuerlich geförderten Höchstbeträge hinaus in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt worden sind, gelten die Regelungen für private, nicht geförderte Rentenversicherungen (s.o.).
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Steuerersparnis
Der Staat fördert die private Altersvorsorge seiner Bürger auf verschiedene Weise. Mit den Neuregelungen zum Alterseinkünftegesetz wurde allerdings das Steuerprivileg für Lebens- und Rentenversicherungen ab 1.1.2005 gekippt. Für Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden ( sog. Altverträge) gilt aber noch eine sog. Bestandsschutzregelung, d. h., sie sind auch weiterhin steuerlich doppelt begünstigt (steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und Steuerfreiheit der Leistungen). Für Verträge die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg weg. Die Erträge müssen aber nicht während der Vertragslaufzeit (Ansparphase), sondern erst bei Auszahlung der Ablaufleistung versteuert werden. s. Abgeltungssteuer
Darüber hinaus fördert der Staat die Altersversorgung über die Riester- und die Rürup-Rente in Form von Steuerersparnissen.
Mit Einführung der der Abgeltungssteuer in 2009 gewinnt die Lebensversicherung im Vergleich zu Fondsprodukten wieder an Attraktivität, da sie von den Regelungen nicht betroffen ist (Ausnahme: Verkauf des Vertrages vor Ablauf von 12 Jahren).
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Steuerpflicht für Rentner
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