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Renten-Lexikon Definition von Begriffen aus dem Bereich Altersvorsorge & Rente
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Ratenzuschlag
Der Ratenzuschlag, auch Unterjährigkeitszuschlag, wird fällig, wenn der Versicherungsbeitrag nicht jährlich, sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich vom Versicherungsnehmer gezahlt wird. Der Ratenzuschlag wird berechnet, um den entgangenen Zinsgewinn des Versicherungsunternehmens sowie die höheren Verwaltungsgebühren, die durch den unterjährigen Einzug der Beiträge entstehen, auszugleichen.
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Rating
Begriff aus der Privatversicherungswirtschaft. Rating bezeichnet ein Verfahren zur Einschätzung oder Bewertung, z.B. eines Unternehmens oder Produktes. Durchgeführt wird ein Rating von einem Externen (Ratingagentur) und ist somit ein „ Qualitätscheck von außen ”. Man unterscheidet Unternehmens- (meist kennzahlenbasierte Bewertungen) und Produktratings (Bewertungen von Tarifinhalten und -gestaltungen).
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Regelaltersrente
Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie das 67 Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Vollendung des Lebensjahres (§ 99 SGB VI).
s. auch Altersrente
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Regelbeitrag
Versicherungspflichtige Selbstständige müssen jeden Monat einen Pflichtbeitrag an ihren Rententräger zahlen. Die Höhe richtet sich normalerweise nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach dem so genannten Regelbeitrag. Auf Wunsch kann aber auch das erzielte Einkommen zu Grunde gelegt werden.
Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt für das Jahr 2010:
| alte Bundesländer | neue Bundesländer
| | 508,45 EUR
| 431,83 EUR
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Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.
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Rendite
Die Rendite ist der Ertrag, der insgesamt aus einer Investition erzielt wird (Prozentsatz des (Netto-) Ertrags im Verhältnis zum investierten Kapital). Um die Rendite zu ermitteln, wird z.B. in der Lebensversicherung die Summe der eingezahlten Beiträge der Ablaufleistung gegenübergestellt.
Beispiel für eine Renditeberechnung: Eine Lebensversicherung kommt nach 20 Jahren zur Auszahlung, dem Kunden werden 100.000 EUR überwiesen. Da der Kunde monatlich einen Beitrag von 193 EUR gezahlt hat, beträgt seine Gesamtinvestition 46.320 EUR. Sein Lebensversicherungsvertrag hat eine Rendite von 7,13% erzielt.
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Rente
Eine Rente ist eine über einen längeren Zeitraum verteilte, regelmäßig wiederkehrende Geldleistung. Ein Rentenanspruch kann durch Gesetz oder aus einem privaten Vertrag entstehen.
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Rentenantrag
Alle gesetzlichen Renten müssen - wie auch die übrigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - beim Rentenversicherungsträger, bei einer seiner Auskunfts- und Beratungsstellen oder beim Versichertenältesten beantragt werden. Der Antrag kann auch bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt oder bei den Gemeindebehörden (Ortsbehörden) gestellt werden.
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Rentenauskunft
Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auf Antrag Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaften, die ihnen ohne weitere künftige rentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente zustehen würden. Sie können auch Auskunft über die Höhe einer Anwartschaft im Falle einer Erwerbsminderung erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt Rentenauskünfte auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres.
Weitere Auskunftsmöglichkeiten bestehen im Zusammenhang mit geplanten Beitragszahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten und ferner bei einem vorgesehenen Versorgungsausgleich über Rentenanwartschaften während der Ehezeit. Die Beratung erfolgt durch die deutsche Rentenversicherung.
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Rentenbescheid
Mit dem Rentenbescheid (Verwaltungsakt) wird der Anspruch auf Rente (Rentenart, Rentenbeginn, Rentendauer und Rentenhöhe) festgestellt. Der Berechtigte kann den Bescheid mit dem Widerspruch anfechten.
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Rentenformel
Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.
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Rentengarantiezeit
Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Stibt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung wird die versicherte Rente bis zum Abauf der Garantiezeit weitergezahlt.
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Renteninformation
Durch das Altersvermögensgesetz (2004) wurden die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherten jährlich über ihre aktuellen Rentenanwartschaften zu unterrichten. Die Renteninformation ist ein Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der jedes Jahr einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen im Alter bietet. Die Versicherten erfahren außerdem jährlich, wie sich weitere Beiträge auf ihre Ansprüche ausgewirkt haben.
Die Renteninformation enthält:
- Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
- die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente,
- die Höhe einer hochgerechneten Regelaltersrente (die Hochrechnung erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Entgeltpunkte für die letzten fünf Kalenderjahre),
- die Information, wie sich künftige Rentenanpassungen auf die Rente auswirken könnten und
- eine Übersicht über die bisher eingezahlten Beiträge getrennt nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen.
Mit dem erstmaligen Versand der Renteninformation erhalten die Versicherten darüber hinaus einen detaillierten Versicherungsverlauf, in dem alle Zeiten im Einzelnen aufgeschlüsselt sind. Eventuelle "Lücken im Versicherungsverlauf" können somit erkannt und durch entsprechende Unterlagen, die diese Zeiten belegen, geschlossen werden.
Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens fünf Beitragsjahre haben. Ab dem 55. Lebensjahr tritt an die Stelle der Renteninformation eine Rentenauskunft.
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Rentenlücke
Unter der Rentenlücke versteht man den Differenzbetrag zwischen dem letzten Nettoeinkommen und den tatsächlich zu erwartenden Alterseinkünften.
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Rentensplitting unter Ehegatten
Ehegatten, deren Ehe entweder nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder die nach dem 1.1.1962 geboren wurden, können übereinstimmend ein Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Das Rentensplitting erfolgt durch Aufteilung der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene - durch das Splitting veränderte - Versichertenrente. Die durch das Splitting übertragenen Rentenanteile verbleiben dem Überlebenden nach dem Tod des anderen Ehegatten und entfallen - anders als eine Witwen - oder Witwerrente - auch bei Wiederheirat nicht.
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Rententafel
Die Rententafel ist eine der Rechnungs-/ Kalkulationsgrundlagen einer privaten Rentenversicherung. Die Tafel enthält die Wahrscheinlichkeiten, wieviel Jahre ein Versicherter, abhängig von Geschlecht und Geburtsjahr, eine Rente erhalten wird. Die Rententafel wird von der deutschen Aktuarvereinigung (DAV) erstellt und dient als Rechnungsgrundlage der meisten Privatversicherer.
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Rentenversicherung
Die Rentenversicherung dient zur Absicherung im Alter. Sie unterscheidet sich in gesetzliche und private Versicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Die private Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung mit dem hauptsächlichen Zweck einer Altersvorsorge. Die Leistung besteht in der Regel in einer Leibrente, die bis zum Tod des Versicherten gezahlt wird, wobei ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden kann (Ausnahmen s. Rürup Rente, Riester Rente). Es können gleichbleibende, fallende oder steigende Rentenzahlungen vereinbart werden. Die häufigste Form der Rentenversicherung ist die aufgeschobene Leibrente gegen laufende Beitragszahlung (seltener gegen Einmalbeitrag). Um für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzubeugen, bieten die Versicherungsunternehmen Berufsunfähigkeitsrenten an. Mit der Riester- und der Rürup Rente stehen zwei private Rentenversicherungsformen zur Verfühung, die staatlich gefördert werden.
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Rentenversicherungsträger
Neuversicherte Arbeitnehmer werden seit dem 1. Januar 2005 durch die Datenstelle der Rentenversicherung einem Rentenversicherungträger zugeordnet.
Die Zuordnung erfolgt anhand der jeweiligen Versicherungsnummer in einem Ausgleichsverfahren und wird auf alle Rentenversicherungsträger gleichmäßig verteilt. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie als Neuversicherter zuständig ist, wird schriftlich mitgeteilt.
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Rentenzahldauer
Begiff der privaten Rentenversicherung. Dauer der vereinbarten Rentenzahlung. Kann lebenslang oder zeitlich begrenzt sein.
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Rentenzahlweise
Begiff der privaten Rentenversicherung. Fälligkeit der vereinbarten Rentenzahlung. Kann monatlich viertel-, halb- oder jährlich sein.
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RfB
Abkürzung für "Rückstellung für Beitragsrückerstattung".
Die RfB ist ein Passivposten in der Bilanz eines privaten Versicherungsunternehmens, der die Erstattungsbeträge aufweist, die an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden sollen.
Besondere Bedeutung hat die RfB in der Lebensversicherung: Die den Versicherungsnehmern zustehenden Gewinnanteile aus der Überschussbeteiligung werden nur zu einem Teil in demselben Jahr als Direktgutschrift gutgeschrieben.
Der größte Teil der in einem Geschäftsjahr erzielten Überschüsse wird der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesen. Die Überschüsse, die in der RfB zurückgestellt wurden, werden mit einer zeitlichen Verzögerung gutgeschrieben. Durch die zeitliche Verlagerung der Gutschrift werden Schwankungen der Überschussergebnisse ausgeglichen. Der Gesetzgeber gibt vor, dass mindestens 90% der Überschüsse an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden müssen und dass die Ausschüttung zeitnah erfolgen muss.
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Riester-Faktor
Der Riester-Faktor ist ein Bestandteil der Rentenformel und wirkt als Dämpfung des Rentenanstiegs. Er gibt die Belastung der Erwerbstätigen durch die private Vorsorge an die Rentner weiter.
Der Riester-Faktor berücksichtigt die Veränderungen des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die maximal möglichen Aufwendungen für die Riester-Rente.
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Riester-Rente
Die Riester-Rente ist Kernstück der Rentenreform 2001 und steht für den Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge der Versicherten ab 2002 durch steuerliche Zulagen und Vorteile durch einen Sonderausgabenabzug. Eigenvorsorge des Einzelnen ist gefragt und wird vom Staat unterstützt - entweder im Rahmen privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Grundlage der Riester-Rente ist das am 11.5.2001 verabschiedete Altersvermögensgesetz.
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Rückdatierung
Rückdatierung bezeichnet die Zurückverlegung des technischen Versicherungsbeginns vor den formellen Versicherungsbeginn, so dass schon für eine gewisse Zeitspanne vor dem rechtlichen Zustandekommen des Vertrages Prämien zu zahlen sind. In der Lebensversicherung kann der Kunde durch eine Rückdatierung ein günstigeres Eintrittsalter, eine kürzere Laufzeit oder Steuervorteile erreichen.
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Rückgewähr
Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung kann eine Rückgewähr der Beiträge für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Leibrente für den Fall vereinbart werden, dass der Versicherte noch vor dem vereinbarten Beginn der Rentenzahlung stirbt.
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Rückkauf
Für jede Versicherung, bei der die Zahlung einer Versicherungsleistung gewiss ist (z.B. Kapitallebensversicherung, da hier entweder eine Leistung bei Tod oder bei Erleben zum Ablauf der Versicherung gezahlt wird), besteht ein Anspruch auf einen Rückkauf.
Bei vorzeitiger Kündigung einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung wird diese vom Versicherungsnehmer "zurückgekauft", d.h., dem Versicherungsnehmer steht eine Rückvergütung, der sog. Rückkaufswert, zu.
Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch darauf, seine eingezahlten Beiträge vollständig erstattet zu bekommen, da seine Beiträge der Preis für den vom Versicherungsunternehmen getragenen Versicherungsschutz sind. Der Versicherungsnehmer erhält zusammen mit dem Versicherungsschein und bei jeder Änderung seines Vertrags Informationen über den Rückkaufswert
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Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Kündigungstermin berechnete Deckungskapital der Versicherung, mindestens aber der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Von dem so ermittelten Wert erfolgt ein Abzug. Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen. Darüber hinaus wird mit dem Abzug ein Ausgleich für Verluste der Risikogemeinschaft vorgenommen.
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Rückstellung
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Rücktritt
Rücktritt ist die Auflösung eines Vertrags für die Zukunft. Im Unterschied zur Kündigung müssen die Vertragsparteien sich gegenseitig die in der Vergangenheit gewährten Leistungen zurückerstatten.
Dem Versicherungsunternehmen steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat und das Versicherungsunternehmen den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände nicht geschlossen hätte.
Das Versicherungsunternehmen hat trotz Rücktritt einen Anspruch auf alle Beiträge bis zum Schluss der Versicherungsperiode. Zudem kann das Versicherungsunternehmen bei Nichtzahlung des Erstbeitrags vom Vertrag zurücktreten.
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Rürup-Rente (Basis-Rente)
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) wird steuerlich gefördert. Damit ist die Rürup-Rente vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige interessant. Wie bei der gesetzlichen Rente sind die Verträge nicht beleihbar, veräußerbar oder übertragbar. Sie werden frühestens ab 60 Jahren in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Auszahlungen sind steuerpflichtig. Rürup-Renten sind nicht von Hartz IV betroffen. Die Ansparungen gelten im Fall von Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen
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