Wenn in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vorliegt, spricht man von "nachgelagerter Besteuerung"(das Gegenteil - Beiträge aus versteuertem Einkommen und Steuerfreiheit der Leistungen - wird vorgelagerte Besteuerung genannt). Für die geförderte Altersvorsorge werden die Beiträge zwar aus prinzipiell steuerpflichtigem Einkommen geleistet, aber im Endeffekt sind sie über den Sonderausgabenabzug steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Zulagenförderung für den Geförderten günstiger war, da in diesem Fall die steuerliche Wirkung des Sonderausgabenabzugs quasi in der Zulage – enthalten ist.
Die als Leistung aus der privaten geförderten Altersvorsorge erbrachten Zahlungen sowie die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, für die steuerbefreit Beiträge gezahlt wurden, werden als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr.5 EStG) während der Auszahlungsphase in vollem Umfang besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Der nicht geförderte Teil von privaten Renten ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die Belastung der Rentenfinanzen folgt neben einer verlängerten Lebenserwartung aus einem Geburten- und Erwerbstätigenrückgang. Um eine sachgerechte Aufteilung der finanziellen Belastungen auf Beitragszahler und Rentner zu gewährleisten, sieht das Nachhaltigkeitsgesetz vor, dass ein "Nachhaltigkeitsfaktor" in die Rentenanpassungsformel aufgenommen wird, der die Relation von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern wiedergibt. Dieser berücksichtigt neben der Entwicklung der Lebenserwartung sowohl die Entwicklung der Geburten als auch die der Erwerbstätigkeit.
Teil der Gesetze zur Beitragsstabilität in der gesetzlichen Rentenversicherung (ab 2005). Mit dem Gesetz wurden weitere Einschnitte in der gesetzl.Rente beschlossen (z.B. Wegfall der Entgeltpunkte für Schul- und Studienzeiten, neue Rentenformel...).
In der privarten Versicherung gibt es bei bestimmten Ereignissen die Möglichkeit, die versicherte Leistung (z.B. die eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente zu einer Rentenversicherung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Mögliche Ereignisse sind z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie... Die genauen Regelungen sind in den Versicherungsbedingungen dokumentiert.