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Renten-Lexikon Definition von Begriffen aus dem Bereich Altersvorsorge & Rente
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Garantieleistung
Begriff aus der privaten Versicherung. Die Garantieleistungen sind die Leistungen, die mit dem Versicherungsnehmer fest vereinbart werden. Sie werden in der Versicherungspolice dokumentiert. Die Garantieleistung kann bei unverändertem Vertragsverlauf nicht unterschritten werden. Sie erhöht sich durch die nicht garantierte Überschussbeteiligung.
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Geldwäschegesetz
Zum Abschluss einer privaten Lebensversicherung (auch Rente) muss eine Identifikation gem. Geldwäschegesetz (GWG) vorgenommen werden. Die Identifizierung gilt als erfüllt, wenn die Beiträge für den Vertrag vom Konto des Versicherungsnehmers abgerufen werden.
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gemeinsame Veranlagung
Begriff aus dem Steuerrecht. Das Einkommen von Ehepaaren unterliegt insgesamt der Einkommensteuer.
Für die Riester Rente gilt:
Grundsätzlich werden Ehepaare, die steuerlich nicht zusammen veranlagt sind, wie zwei ledige Personen behandelt. Jedem Ehegatten steht dann der Höchstbetrag zu.
Für den Fall, dass bei zusammen veranlagten Ehepaaren nur ein Ehegatte rentenversicherungspflichtig ist, kann der nicht rentenversicherungspflichtige Ehegatte zwar die staatliche Förderung erhalten, der Sonderausgabenabzug kann aber nur einmal geltend gemacht werden.
Sind beide Ehegatten rentenversicherungspflichtig, darf bei Zusammenveranlagung der doppelte Höchstbetrag für die als Sonderausgaben abziehbaren Beträge angesetzt werden.
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Generationenvertrag
Keiner hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für uns alle: der Generationenvertrag. Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wovon die Renten der heute Älteren ausbezahlt werden.
So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Die Weiterentwicklung und Anpassung des Generationenvertrages an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung wird laufend diskutiert.
Siehe hierzu: Umlageverfahren
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Gesamtleistungsbewertung
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten ergeben sich regelmäßig -vereinfacht ausgedrückt - aus dem Durchschnittswert aller bezahlten Beiträge. Dieses Verfahren nennt man Gesamtleistungsbewertung.
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gesetzliche Rentenversicherung
Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben, sind bis auf wenige Ausnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
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getrennte Veranlagung
Begriff aus dem Steuerrecht. Das Einkommen von Ehepaaren unterliegt getrennt der jeweiligen Einkommensteuer.
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Gewinnanteil
siehe auch Überschussanteil
Der Gewinnanteil ist die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den durch das Versicherungsunternehmen erzielten Überschüssen, die an die Versicherungsnehmer abgeführt werden.
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Gewinnverwendung
auch "Überschussverwendung" genannt.
Bezeichnnet die Form, wie die Überschüsse zu einer privaten Rentenversicherung "angelegt" werden. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
in der Aufschubzeit
1) verzinsliche Ansammlung - Die jährliche Überschusszuweisung wird einem Ansammlungskonto gutgeschrieben. Das Ansammlungskonto wird separat von den versicherten garantierten Leistungen geführt und jährlich verzinst.
2) Bonussystem
3) Fondsguthaben - Die Überschussanteile werden zum Kauf von Fondsanteilen verwendet.
in der Rentenbezugszeit
1) BonusrenteDirect
2) BonusrentePlus - Die Überschussanteile eines Jahres werden zur Bildung einer sofort einsetzenden Rentenerhöhung verwendet. Diese Überschussform führt zu einer über die gesamte Rentendauer etwa gleich bleibenden Rente mit leichter Steigerung.
3) Barauszahlung - Die Überschussanteile eines Jahres werden nach Zuteilung in voller Höhe mit den laufenden - konstant bleibenden - Renten des folgenden Kalenderjahres ausgezahlt. Dies führt zu einer allmählich fallenden Rente.
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Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, die jeder beim Sozialamt beantragen kann, der älter als 65 oder dauerhaft erwerbsgemindert ist. Damit soll der grundlegende Bedarf für Lebensunterhalt im Alter und bei Erwerbsminderung sichergestellt werden.
Ende 2006 betrug die Zahl der Grundsicherungsempfänger ca. 1% der deutschen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren. Eine offizielle Grenze, die zu einem Anspruch auf Grundsicherung führt, gibt es nicht: Die Sätze variieren von Bundesland zu Bundesland (der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf liegt derzeit bei 627- EUR).
Leistungen aus der betrieblichen und privaten Rente werden, wie auch sonstige Ersparnisse, Zinsen und zusätzliche Einkommen, nach derzeit geltendem Recht auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt auch für entsprechende Alterseinkommen des Partners. Eine Änderung zur Anrechnung z.B. einer staatlich geförderten Riester-Rente wird jedoch seit längerer Zeit z.B. durch den Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) gefordert und ist in der aktuellen politischen Diskussion. (Stand Januar 2008)
Weitere Infos bei der Deutschen Rentenversicherung >
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Grundzulage
Folgende Zulagen werden nach aktueller Rechtslage pro Jahr gewährt:
| Ab | Grundzulage | | ab 2006 | 114,00 EUR | | ab 2008 | 154,00 EUR |
Der Anspruch auf die Zulagen entsteht in dem Jahr, in dem die Beiträge geleistet wurden. Der Antrag kann jährlich oder einmalig ( Dauerzulagenantrag) auf dem vom Anbieter übermittelten Formular gestellt werden. Die Zulagen werden dann direkt an den Anbieter gezahlt und Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Änderungen, die die Gewährung oder Höhe der Zulagen betreffen (z. B. Beendigung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis, Wegfall des Kindergeldes, Änderung des Familienstandes, Umzug ins Ausland, Anzahl der Kinder) sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Um die volle Förderung zu erhalten, sind gemäß § 86 Absatz 1 EStG jährlich bestimmte Mindestsparbeiträge zu zahlen:
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Günstigerprüfung
Begriff zur Riester Rente. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder der Antrag auf Zulagen günstiger ist (Günstigerprüfung).
Ergibt die Günstigerprüfung, dass der Steuerpflichtige durch den Sonderausgabenabzug eine höhere steuerliche Förderung als im Rahmen des Zulagenverfahrens erhalten würde, erfolgt die Einkommenssteuerermittlung unter Berücksichtigung des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs. Im Ergebnis kommt dem Steuerpflichtigen dann die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerermäßigung zu.
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