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Renten-Lexikon Definition von Begriffen aus dem Bereich Altersvorsorge & Rente
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Eckrentner
Der Eckrentner ist eine geschaffene "Kunstfigur", die ausschließlich zum Zweck statistischer Erhebungen erfunden wurde. Er ist 65 Jahre alt, war 45 Jahre lang ohne Pause berufstätig und verdiente immer genauso viel wie der Durchschnitt. Entsprechend hat er auch 45 Jahre lang ununterbrochen in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Anhand seiner Daten werden monatliche Renten errechnet. Das Verhältnis der Rente des Eckrentners zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das gesetzliche Rentenniveau.
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Eigenvorsorge (Riester Rente)
Da die gesetzliche Rente für die kommenden Generationen allenfalls noch existenzsichernde Funktionen wahrnehmen kann, aber nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard zu sichern, fördert der Staat die eigenverantwortliche Altersvorsorge seit 2002 in Form der Riester-Rente mit Zulagen und Steuervorteilen. Ab 2008 stellt er dafür noch einmal rund 10 Milliarden Euro zur Verfügung.
Wer ab 2008 sowohl mit seinem eigenen Beitrag als auch mit der staatlichen Förderung insgesamt vier Prozent seines Bruttoeinkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält den maximalen Fördersatz. Die maximale Zulage beträgt für Alleinstehende 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro und für jedes Kind zusätzlich 185 Euro im Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300,- EUR. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gut geschrieben.
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Einkommensanrechnung
Auf gesetzliche Hinterbliebenenrenten, also Witwen-/Witwerrente, Erziehungsrente und Waisenrente (ab dem 18. Lebensjahr), werden eigene Einkünfte angerechnet.
Die maßgeblichen Freibeträge können beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger erfragt werden.
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Eintrittsalter
Lebensalter des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Das Eintrittsalter wird aus dem Unterschied zwischen Kalenderjahr bei Vertragsabschluss und Geburtsjahr ermittelt. In der Lebensversicherung wird bei falscher Angabe des Eintrittsalters die Versicherungssumme entsprechend dem sich aus der veränderten Laufzeit ergebenden Prämienunterschied angepasst.
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Einzugsstelle
Die Beiträge zur Sozialversicherung (u.a. zur gesetzlichen Rentenversicherung) muß der Arbeitgeber an die Einzugsstelle zahlen. Einzugsstelle ist die gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers. Bei privat Krankenversicherten ist die Einzugsstelle die gesetzliche Krankenkasse, die bei Pflichtversicherung zuständig wäre.
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Endalter
Alter, zu dem der Lebensversicherungsvertrag endet oder zu dem bei kapitalbildenden Versicherungen die Ablaufleistung fällig wird. Das Endalter bei kapitalbildenden Lebensversicherungen orientiert sich zumeist am Rentenbeginn der gesetzlichen Rentenversicherung und wird deshalb meistens zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr gewählt. Da kein Versicherungsnehmer abschätzen kann, wann er tatsächlich in Rente gehen wird, bieten viele Versicherungsunternehmen einen flexiblen Rentenbeginn an (s. Abrufphase).
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Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Tabelle: Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten
| individuelles Entgelt für 2010 in EUR | Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2010 in EUR | Entgeltpunkte | | 66.000 EUR (BBG 2010) | 32.003 EUR | 2,11 | | 32.003 EUR | 32.003 EUR | 1,00 | | 16.000 EUR | 32.003 EUR | 0,50 |
Entgeltpunkte für Beitragszeiten sind Bestandteil der persönlichen Entgeltpunkte jedes Versicherten.
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Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes und wandelt diesen Teil in betriebliche Altersversorgung um. Vorteil: Auf den umgewandelten Teil fallen keine Beiträge für Sozialversicherungsabgaben oder Steuer an. Steuer fällt erst später bei den Leistungen an.
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Entnahme für Wohnzwecke
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Erbschaft
Ansprüche oder Leistungen aus Rentenversicherungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden.
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Ersatzzeiten
Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.
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Erstprämie
Der erste oder einmalige Beitrag (auch Einlösungsbeitrag genannt).
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Erträge
Ein Ertrag ist der Gewinn abzüglich der zum Gewinn aufgebrachten Kosten. Der Anleger muss diese Erträge versteuern.
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Ertragsanteil / Ertragsanteilsbesteuerung
Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Rente. Bis zum 31.12.2004 wurden gesetzliche Renten nicht mit ihrem Zahlbetrag, sondern nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert. Private lebenslange Renten werden unverändert auch heute noch so besteuert. Damit ist nur ein fiktiver Ertrag des eingezahlten Kapitals (also der Rentenversicherungsbeiträge) steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt. Seine Höhe bestimmt sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn oder, bei Erwerbsminderungsrenten, nach der Dauer des Rentenbezugs.
Die steuerrechtlichen Vorschriften setzen hierfür in Abhängigkeit des Lebensalters des Rentners bei Rentenbeginn feste Vom-Hundert-Sätze an.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil in Prozent der Rente (§ 22 EStG neue Fassung) | | 50 | 30 | | 55 | 26 | | 60 | 22 | | 61 | 22 | | 62 | 21 | | 63 | 20 | | 64 | 19 | | 65 | 18 |
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Erziehungsrente
Ein Anspruch auf Erziehungsrente kann entstehen, wenn:
der geschiedene Ehegatte verstorben ist,
kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht, weil die Ehe nach dem 30.06.1977 aufgelöst wurde und
ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen wird.
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EStG
Abkürzung für Einkommensteuergesetz.
Das EStG regelt weitestgehend die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen, sowohl der gesetzlichen Rente als auch der verschiedenen privaten Altersvorsorgeformen.
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