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Häufige Fragen zur Rürup-Rente (FAQ) Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen
- Was ist eine Rürup-Rente?
Die so genannte Rürup-Rente oder auch Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung die Ihnen als versicherte Person eine lebenslange monatliche Rente garantiert – egal wie alt Sie werden. Sie ist vom Gesetzgeber als Ergänzung der gesetzlichen Altersrente gedacht und gleicht daher in vielen Punkten deren Regelungen (z.B. keine Kapitalisierungsmöglichkeit).
Die Rürup-Rente entspricht den Anforderungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 2.b) EStG und wird in der Ansparphase steuerlich gefördert. Demzufolge wird die Leistung aus dem Vertrag frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres als laufende, lebenslange Monatsrente an Sie gezahlt. Weitere Auszahlungen sind nicht möglich. Die Ansprüche aus dem Vertrag können nicht übertragen oder vererbt werden (Ausnahmen Hinterbliebenenrenten an Ehepartner oder Kinder (s.a. Wie kann ich meine Hinterbliebenen absichern?) Ebenfalls nicht möglich sind Kapitalisierung, Beleihung oder Veräußerung (s.a. Wie sicher ist die Rürup-Rente?).
Die Rentenleistungen aus der Rürup-Rente werden bei Rentenzahlung nachgelagert besteuert. (siehe Besteuerung der Rürup-Rente)
- Wie sehen die Förderbedingungen aus?
Die Rürup-Rente muss verschiedenen, gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen entsprechen (s.a. Was ist eine Rürup-Rente?): Im Vertrag muss eine lebenslange monatliche Rente vorgesehen sein. Die Rentenleistung darf frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bezogen werden. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente dürfen nicht vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. Die Rürup-Rente darf ausschließlich als Altersvorsorge verwendet werden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind die geleisteten Beiträge für den Vertrag steuerlich begünstigt (s.a. Wie wird die Rürup-Rente gefördert?)
- Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente bietet eine Reihe von Vorteilen, z.B.:
- Förderung der Beiträge durch Sonderausgabenabzug
Bis zur Höchstgrenze von 20.000 EUR (verheiratete 40.000 EUR) im Jahr können die Beiträge schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (s.a. Wie wird die Rürup-Rente gefördert?).
- Kein Zwang zur Verwertung im Rahmen von Hartz IV-Leistungen
Das durch die Rürup-Rente angesammelte Vermögen muss im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht oder auf die Leistung angerechnet werden, da es sich um ein geschütztes Vermögen handelt.
- Pfändungs- und Insolvenzsicherheit
Mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge wurde in 2007 sichergestellt, dass Leistungen aus einer Basisrente nur wie Arbeitseinkommen, d.h. nur in engen Grenzen, gepfändet werden können. Ebenfalls fallen die Leistungen aus einer Basisrente nicht in die Insolvenzmasse. Mit diesen Sicherheiten wird insbesondere die Lage der Selbstständigen verbessert, deren private Altersvorsorge im Falle der Insolvenz grundsätzlich dem Zugriff des Gläubigers ausgesetzt ist.
- Lebenslange garantierte Rente, die sich noch durch die Überschussbeteiligung erhöht
- Einschluss von Berufsunfähigkeitsvorsorge (steuerbegünstigt möglich)
- Einschluss von Hinterbliebenenvorsorge (steuerlich gefördert)
- Wer kann eine Rürup-Rente abschließen?
Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und über 18 Jahre alt ist, kann eine Rürup-Rente (=Basisrente) abschließen.
- Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Für jeden, der in Deutschland Steuern zahlt, kann sich die Rüruprente lohnen, da die Beiträge von der Steuer absetzbar sind. Insbesondere ist sie für Selbständige die wichtigste Möglichkeit zur Altersvorsorge, da nur die Beiträge der Rüruprente für Selbständige von der Steuer absetzbar sind.
- Wie wird die Rürup-Rente gefördert?
Sie sparen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente Steuern! Im Jahr können bis zu 20.000 EUR (verheiratete 40.000 EUR) steuersenkend angesetzt werden. Davon wirken sich im Jahr 2009 68 %, im Jahr 2010 70 % usw. direkt steuermindernd aus. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz jeweils um jährlich zwei Prozentpunkte, so dass sich ab dem Jahr 2025 volle 100 % der Beiträge (bis zu den Höchstgrenzen) steuermindernd auswirken.
- Wie wird die Rürup-Rente besteuert?
Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden "nachgelagert", d.h. erst im Rentenbezug, besteuert.
Im Jahr 2009 sind 58 %, in 2010 60 % der Rente zu versteuern usw.. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich für neu beginnende Rentenzahlungen der zu versteuernde Rentenanteil um 2 %-Punkte pro Jahr. Ab 2020 steigt der zu versteuernde Rentenanteil dann jährlich um einen weiteren Prozentpunkt an, so dass bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist.
Der zu versteuernde Rentenanteil wird in dem Jahr festgeschrieben, das auf den ersten Bezug der Rentenzahlung folgt. Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung.
Hinweis:
Dieses Verfahren gilt in gleicher Weise für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Wie viel muss ich einzahlen?
Bis zum Höchstbetrag können Sie einen Beitrag entsprechend Ihren Rentenwünschen wählen. Sie können entscheiden ob Sie einen regelmäßigen Beitrag oder eine Einmalzahlung wünschen.
- Was passiert, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
Sie können die Beitragszahlung aussetzen, indem Sie die Rürup-Rentenversicherung beitragsfrei stellen lassen. Die Beitragszahlung können Sie jederzeit wieder aufnehmen. Hierbei können auch die Beiträge nachgeholt werden, die seit der Beitragsfreistellung nicht gezahlt wurden. In diesem Fall sollte man aber prüfen, ob dies aus steuerlicher Sicht sinnvoll ist, da die Nachzahlung unter Umständen den für dieses Jahr möglichen Sonderausgabenabzug übersteigen könnte. Auch eine Anpassung der Beiträge ist möglich (Erhöhungen/ (siehe auch Zuzahlungen) Reduktionen).
- Wann wird die Rürup-Rente ausbezahlt?
Der Rentenbeginn kann von Ihnen ab dem frühesten Beginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres (s.a. Was ist eine Rürup Rente?) gewählt werden.
Haben Sie einen Rentenbeginn nach dem 60. Lebensjahr gewählt, bleiben Sie z.B. bei der HanseMerkur mit der Abrufphase flexibel. Damit haben Sie nämlich die Möglichkeit die versicherte Rente vorzeitig, jedoch auch wieder frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, in Anspruch zu nehmen. Und mit der Verlängerungsoption haben Sie die Möglichkeit den vereinbarten Rentenbeginn um mindestens ein Jahr - längstens bis zum 1. Januar des auf den in § 35 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VI bezeichneten Zeitpunkt (Beginn der Regelaltersrente) folgenden Jahres - hinauszuschieben.
- Sind steuerbegünstigte Beitragszahlungen auch nach Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich?
Ja, die Beitragszahlungen sind auch noch steuerbegünstigt wenn Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon eine Rente beziehen. Dies gilt auch, wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben (s.a. Wann wird die Rürup-Rente ausbezahlt?).
- Ist eine Übertragung der Rürup-Rente auf eine andere Person möglich?
Eine Übertragung der Rürup-Rente auf eine andere Person ist nicht möglich, da dies vom Gesetzgeber nicht zugelassen wird. (s.a. Wie sehen die Förderbedingungen aus? und Was ist eine Rürup-Rente?)
- Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen im Todesfall?
Grundsätzlich darf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine Leistung im Todesfall erfolgen (s.a. Wie sehen die Förderbedingungen aus? und Was ist eine Rürup-Rente?). Sie können aber für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr einschließen, die als Hinterbliebenenrente an Ihren Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder (s.a. Wer ist versorgungsberechtigt im Rahmen der Rürup-Rente?) ausgezahlt wird.
- Wie kann ich meine Hinterbliebenen absichern?
Für den Fall des Todes vor dem Beginn der Rentenzahlung, kann eine Rentenzahlung - aus der Summe der für die Altersvorsorge bis dahin eingezahlten Beiträge - für die Versorgungsberechtigten vereinbart werden. Für die Zeit der Rentenzahlung können ebenfalls Todesfallleistungen als Hinterbliebenenrenten vereinbart werden. Dabei besteht z.B. bei der HanseMerkur die Wahl zwischen einer Rentengarantiezeit und der Kapitalgarantie.
bei Wahl der Kapitalgarantie
Die Hinterbliebenenrente wird aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung gestandenem Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten, gebildet
bei Wahl der Rentengarantiezeit
Die Hinterbliebenenrente wird aus dem noch zur Verfügung stehenden Kapital (= noch ausstehende Renten bis zum Ablauf der Garantiezeit) gebildet.
- Wer ist versorgungsberechtigt im Rahmen der Rürup-Rente bzw. an wen kann eine Todesfallleistung ausgezahlt werden?
Versorgungsberechtigte im Sinne des Gesetzes sind bei der Rürup-Rente nur der Ehepartner und Kinder der versicherten Person, für die ihr zum Zeitpunkt des Todes Kindergeld oder ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG zugestanden hätte. Die bei Tod fällige Versicherungsleistung wird als Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente bzw. Waisenrente) gezahlt. Die Rente wird monatlich gezahlt. Als Witwen-/Witwerrente lebenslang, als Waisenrente längstens für den Zeitraum, in dem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 EStG erfüllt sind.
- Kann die Rürup-Rente zurückgekauft oder zu einer Immobilienfinanzierung herangezogen werden?
Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rürup-Rente kann lediglich beitragsfrei weitergeführt werden, was aber zur Folge hat, dass die spätere Rente entsprechend niedriger ausfällt. Aufgrund der Tatsache, dass die Basisrente weder abgetreten noch verpfändet werden kann, ist es auch nicht möglich sie zu einer Immobilienfinanzierung heranzuziehen.
- Was passiert im Falle einer Scheidung mit der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente unterliegt dem Versorgungsausgleich. Dies gilt für eine Scheidung sowohl vor als auch nach dem Beginn der Rentenzahlung.
- Was passiert, wenn ein Rentner mit Anspruch auf eine Rürup-Rente ins Ausland zieht?
Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland hängt die Besteuerung der Rente davon ab, ob mit dem Land, in das der Wohnsitz verlegt wird, ein sog. "Doppelbesteuerungsabkommen" besteht. In den über 100 Staaten, mit denen ein derartiges Abkommen besteht, gilt meist das Wohnsitzprinzip. In diesen Fällen wird die deutsche Rente nach den Gesetzen des jeweiligen Staates besteuert. Solange der Rentner jedoch einen weiteren Wohnsitz in Deutschland beibehält, ergeben sich keine Änderungen bei der Versteuerung der Rente in Deutschland.
- Ist die Rürup-Rente für "rentennahe" Jahrgänge interessant?
Die steuerlichen Vorteile der Neuregelung können auch die "rentennahen" Jahrgänge sehr gut für sich nutzen. Sie können wie jeder andere von der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Altersvorsorgeaufwand profitieren und zusätzlich noch von dem im Vergleich dazu im Moment noch niedrigeren steuerpflichtigen Rentenanteil. Hinzu kommt, dass der Steuersatz im Rentenalter aufgrund des niedrigeren Einkommens erfahrungsgemäß geringer ist als während der Erwerbsphase.
- Können zusätzliche Beitragszahlungen geleistet werden?
Bis zum Beginn der Rentenzahlung können Sie jederzeit Ihre Altersvorsorge durch Zuzahlungen erhöhen. Zusammen mit den laufenden Beiträgen sollte dabei der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Absatz 3 EStG nicht überschritten werden, da weitere Aufwendungen nicht steuerlich wirksam sind. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 EUR (40.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten).
- Wie sicher ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist vor fremdem Zugriff geschützt!
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Rürup-Rente kann kein Basisrentenvertrag vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Aus diesem Grund wird der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt (Hartz IV sichere Altersvorsorge). Auch z.B. ein Gerichtsvollzieher kann keine vollständige Vertragsauflösung und Auszahlung des Vertragswertes verlangen, da eine Rürup-Rente pfändgeschützt ist. (s.a. Welche Vorteile hat die Rürup-Rente?)
Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss und die Einzahlung vor Antragstellung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt.
- Welche Zusatzabsicherungen sind möglich?
Zu einer Rürup-Rente können verschiedene Zusatzabsicherungen eingeschlossen werden, deren Beiträge auch wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert werden. Vorgesehen sind folgende Zusatzversicherungen:
- Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Aufgrund der steuerlichen Förderung eine sehr lukrative Möglichkeit, wenn sowohl ein BU-Schutz als auch eine Altersvorsorge gewünscht wird).
- Eine Todesfallabsicherung - Eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder (siehe auch Wer ist versorgungsberechtigt?)
Hinweis:
Es muss darauf geachtet werden, dass mindestens 50% des Gesamtbeitrages für die Altersvorsorge aufgewendet werden, da nur dann eine steuerliche Förderung zulässig ist.
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