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Häufige Fragen zur Riester-Rente (FAQ) Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen
- Wer kann eine geförderte Riester-Rente abschließen?
DIREKT FÖRDERBERECHTIGTE
Angestellte und Arbeiter, auch Öffentlicher Dienst (rentenvers.-pflichtig)
Arbeitnehmerähnliche Selbständige
Auszubildende
Beamte / Richter / Soldaten
Behinderte in Werkstätten
Bezieher von Arbeitslosengeld I
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Personen im Erziehungsurlaub (max 3 Jahre, rentenvers.-pflichtig)
Handwerker in Handwerksrolle (rentenvers.-pflichtig)
Hebammen (selbständig und rentenvers.-pflichtig)
Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
Landwirte (rentenvers.-pflichtig)
Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
Pflegepersonen (privater Pfegedienst)
Selbständige (rentenvers.-pflichtig)
Wehr- / Zivildienstleistender
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder von einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, wenn diese der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist
Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, vor dem 01.01.2010 begründet wurde und Beiträge zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Riestervertrages gezahlt werden.
EHEPARTNER-FÖRDERUNG
Ehepartner von geförderten Personen erhalten, wenn sie einen Riestervertrag abschliessen auch die Zulagen, selbst wenn sie nicht zum direkt geförderten Personenkreis gehören. Diese Ehepartner erhalten daher eine indirekte Förderung.
KEINE DIREKTE FÖRDERUNG ERHALTEN:
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- freiwillig Rentenversicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken, z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Architekten
- nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (400-Euro-Basis)
- Rentner/Pensionäre
- Schüler/Studenten
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
- nicht Erwerbstätige
Nicht rentenversicherungspflichtige Mini-Jobber (auch Studenten) können den von ihrem Arbeitgeber abgeführten pauschalen Rentenversicherungsbeitrag (15 %) durch eigene Zahlung auf den vollen Beitragssatz (19,9 %) aufstocken und somit auf ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Dadurch erwerben sie den Anspruch auf die Riester-Förderung.
- Für wen lohnt sich Riester?
Für alle. Voraussetzung ist, dass man förderberechtigt ist. Das sind jedoch die meisten. Sie können von der staatlichen Förderung durch Zulagen oder Steuerersparnis profitieren. Riester-Vorsorgern winken derzeit jährlich 154 Euro Grundzulage und weitere 185 Euro Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für jedes in oder nach 2008 geborene Kind gibt es sogar 300 Euro Zulage. Die Sparraten kann man zudem am Ende des Jahres in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Was Geringverdiener oft nicht wissen: Auch sie können die vollen Zulagen bekommen. Wer nur bis zu 5.350 Euro jährlich verdient, muss lediglich 5,- Euro im Monat selbst aufbringen.
Was Gutverdiener oft nicht wissen: Durch die 100 % Absetzbarkeit der Beiträge ist Riester auch für sie eine der profitabelsten Anlagen für die eigene Altersvorsorge.
- Wie wird die Riesterrente gefördert?
Sie zahlen, wie bei einer privaten Rentenversicherung, eigene Beiträge ein. Zusätzlich zahlt der Staat „Beiträge “ für Sie und Ihre Kinder in Form von Zulagen auf Ihren Vertrag ein. Aus Ihren Beiträgen und den Zulagen wird Ihre Rentenversorgung errechnet. (Eigene Beiträge + Zulagen = Gesamtbeitrag)
Weiter fördert der Staat die Riester-Rente, indem Sie den Gesamtbeitrag dann noch in Ihrer Einkommensteuererklärung zu 100 % absetzen können – und das unabhängig von der Höhe Ihrer sonstigen Sonderausgaben. Ist der Steuervorteil größer als die gezahlte Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt gutgeschrieben.
- Gibt es Ausnahmeregelungen für nicht förderfähige Personen?
Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der nicht förderfähige Ehepartner eine Zulage erhalten, wenn für ihn ein eigener Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Beispiel Mutter und Hausfrau
Nicht berufstätige Hausfrauen beispielsweise erhalten die vollen Zulagen, wenn ihr geförderter Ehepartner seine vollen Eigenbeiträge anlegt.
Beispiel Ehepartner selbständig
Der selbständig tätige Ehepartner beispielsweise erhält die vollen Zulagen, wenn der geförderte Ehepartner die vollen Eigenbeiträge anlegt.
- Wie hoch sind der Eigenbeitrag und die Förderung?
Pro Riestervertrag erhalten Sie eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Wenn Vater und Mutter einen Riestervertrag abschließen, werden die Kinder dem Vertrag der Mutter zugeordnet, außer beide wünschen die Zuordung zum Vater.
| | | Grundzulage | | Kinderzulage | | Zulage pro ab 2008 geborenem Kind | | 2006 / 2007 | | 114,00 EUR | | 138,00 EUR | | – | | ab 2008 | | 154,00 EUR | | 185,00 EUR | | 300,00 EUR |
Um diese Zulagen zu erhalten, ist ein Eigenbeitrag notwendig. Zusammen mit den Zulagen liegt dieser zwischen dem jährlichen Mindestbeitrag und dem jährlichen Maximalbeitrag.
| | | Jährlicher Mindestbeitrag (inkl. Zulagen) | | Jährlicher Maximalbeitrag (inkl. Zulagen) | | 2007 | | 3 % des Brutto- Vorjahreseinkommens | | 1.575,00 EUR | | ab 2008 | | 4 % des Brutto- Vorjahreseinkommens | | 2.100,00 EUR |
- Wie erhalte ich staatliche Förderung?
Um die staatliche Förderung zu erhalten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter ein. Dieser leitet Ihre Daten an die Zulagenstelle (ZfA) weiter. Die ZfA ermittelt die Höhe der Zulagen und überweist diese an Ihren Anbieter. Unmittelbar nach Eingang der Zulage wird sie i.d.R. Ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Um sich die Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug zu sichern, geben Sie die Eigenbeiträge und die Zulagen in der Einkommensteuererklärung an.
- Wie hoch sind die Grund- und Kinderzulage?
Seit dem Jahr 2008 beträgt die volle Grundzulage für Ledige 154 Euro, für Verheiratete 308 Euro. Voraussetzung ist, dass beide Partner einen förderfähigen Vorsorgevertrag haben.
Pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, bekommen Sie seit dem Jahr 2008 185 Euro pro Jahr bzw. für ab 2008 geborene Kinder wird eine erhöhte Zulage von jährlich 300 Euro gezahlt.
- Wieviel muss ich sparen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten?
Grundsätzlich ist die staatliche Förderung vom Familienstand und von der Kinderzahl abhängig. Die volle Förderung erhalten Sie, wenn der Gesamtbeitrag zu Ihrer Riestervorsorge (Eigenbeitrag + Grundzulage) ab 2008 mindestens 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr beträgt. Ist der Gesamtbeitrag geringer, wird die Grundzulage entsprechend gesenkt.
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag für eine Riester-Rente?
Der Mindestbeitrag für eine Riester-Rente beträgt i.d.R. monatlich 5 Euro bzw. 60 Euro jährlich.
- Wenn die staatlichen Zulagen jährlich gezahlt werden, muss ich dann auch eine jährliche Zahlungsweise vereinbaren?
Nein, üblicherweise werden monatliche Zahlungen der Eigenbeiträge vereinbart. Sie können diese aber auch jährlich entrichten, wenn Sie es wünschen.
- Kann ich mehr als die festgelegten Beitragshöhen einzahlen?
Grundsätzlich ja. Wer mehr als die Mindestbeiträge einzahlt, erhält natürlich die Förderung in voller Höhe. Eventuell bietet sich die Möglichkeit eines Steuervorteils. Dazu werden diese Aufwendungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt prüft und berechnet automatisch den Vorteil. Wichtig: Für den Steuervorteil können Aufwendungen zur Altersvorsorge nur bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden.
- Bekomme ich um so mehr Zulagen vom Staat, je höher mein Eigenbeitrag ist?
Nein, die maximale Höhe der Zulagen ist gesetzlich festgeschrieben: Die Grundzulage beträgt ab 2008 154 Euro. Dieser Betrag reduziert sich aber, wenn der Zulagenberechtigte nicht seinen Mindesteigenbeitrag (4 % vom Vorjahresbrutto) aufbringt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen die festgelegten Beitragshöhen erreicht werden (siehe "Wieviel muss ich sparen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten?").
- Kann die Förderung durch den Gesetzgeber eingestellt bzw. verändert werden?
Grundsätzlich kann jedes Gesetz geändert werden. Nach heutiger Einschätzung ist jedoch davon auszugehen, dass die Riester-Förderung bestehen bleibt bzw. sogar noch ausgebaut wird.
- Erhalten Kinder erziehende Personen eine Förderung, wenn sie kein Einkommen beziehen?
Kinder erziehende Versicherte erhalten die Förderung in vollem Umfang während der Elternzeit (maximale Dauer: 3 Jahre), wenn der entsprechende Eigenbeitrag entrichtet wurde.
- Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern?
- Was passiert mit meinem geförderten Altersvorsorgevertrag, wenn ich auswandere oder für einige Jahre ins Ausland gehe?
Wenn Sie während der Ansparphase Ihren Wohnsitz außerhalb eines EU-Landes oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island, Liechtenstein) verlegen, kann die Rückzahlung der bereits erhaltenen Förderung auf Antrag bis zum Beginn der Leistungsphase zinslos gestundet werden.
Ziehen Sie zurück in eines dieser Länder, so wird die Rückforderung erlassen; Sie müssen also nichts zurückzahlen. Am Beginn der Leistungsphase wird auch nicht die ganze Summe auf einmal zurückgefordert. Sie müssen lediglich 15 % der monatlichen Versorgungsleistung abführen, bis die erhaltene Förderleistung vollständig zurückgezahlt ist.
- Gibt es bei der Förderung Unterschiede zwischen Männern und Frauen?
Nein! Die Zulagen und Steuervorteile sind für Männer und Frauen gleich.
- Warum ist die staatlich geförderte Altersvorsorge für junge Menschen besonders attraktiv?
Je länger Geld angelegt wird, desto höher ist der Zinsertrag. Daher ist es bei langen Laufzeiten möglich, eine hohe Rentenleistung zu erwerben. Je eher junge Menschen mit dem Ansparen für ihre Altersvorsorge beginnen, desto höher ist der Zinseszinseffekt.
- Ich bin über 50 - lohnt sich eine zusätzliche Altersvorsorge überhaupt noch für mich?
Grundsätzlich lohnt sich diese Art der Altersvorsorge für jeden, der die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Zu klären wäre jedoch, welcher Zeitraum für das Ansparen noch zur Verfügung steht. Zu einer ausgewogenen Vorsorgestrategie gehört auch die Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Anlage- und Versicherungsverträge. Wenn Ihr privater Vorsorgebedarf noch nicht gedeckt ist, bietet die staatliche Förderung auch für Sie eine lohnende Chance.
- Sind sog. Grenzgänger förderberechtigt?
Ja. Ein Grenzgänger, d.h. ein Arbeitnehmer, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Staates ausübt und im Gebiet eines anderen Staates wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt, gehört zum begünstigten Personenkreis. Der Grenzgänger muss seiner Tätigkeit in einem Anrainerstaat Deutschlands nachgehen und in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein.
Die Tatsache, dass er einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt, stellt kein Hindernis dar, wenn diese Pflichtmitgliedschaft vor dem 01.01.2010 begründet wurde, diese mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist, was in sämtlichen ausländischen Rentenversicherungssystemen der Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist und Beiträge zugunsten eines vor dem 1.1.2010 abgeschlossenen Riestervertrages gezahlt werden.
Fragen zu den Steuern - Was muss ich bei der staatlich geförderten Altersvorsorge eigentlich wann versteuern?
Die Einzahlungen in die staatlich geförderte private Altersvorsorge bleiben wegen der Zulagen bzw. dem Sonderausgabenabzug praktisch steuerfrei. Deshalb unterliegen die späteren Rentenzahlungen der Steuerpflicht (nachgelagerte Besteuerung), soweit sie auf geförderte Beiträge entfallen.
- Worin besteht der Steuervorteil?
Die Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) zur Riesterrente können im Rahmen eines eigenen Sonderausgabenabzugs in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen als Steuergutschrift zurückerstattet. Die gezahlte Zulage verbleibt auf Ihrem Riestervertrag.
Unabhängig vom individuellen Einkommen und unabhängig von sonstigen Sonderausgaben, können folgende Altersvorsorgeaufwendungen als Riester-Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden: (Eigenbeiträge + Zulage)
2007 bis zu 1.575 Euro im Jahr, ab 2008 bis zu 2.100 Euro im Jahr.
- Sind die Zinsen auf die angesparten Beträge in der Ansparphase steuerfrei?
Ja, nicht nur die Sparbeträge, sondern auch die Zinsen und Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei. Durch die steuerliche Freistellung ergibt sich ein Zinseszinseffekt, der den Auszahlungsbetrag der Rente noch einmal erhöht. Erst in der Auszahlungsphase werden die Erträge versteuert.
- Was bedeutet Wohn-Riester?
Das Eigenheimrentengesetz (kurz: Wohn-Riester) bietet seit 2008 die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag stärker zur geförderten Immobilienfinanzierung zu nutzen und sich darüber eine Altersvorsorge aufzubauen.
Hier finden Sie alle Details zum Wohn-Riester >
Fragen zu den förderfähigen Produkten - Wie kann ich die Unterschiede der Angebote der verschiedenen Anbieter beurteilen?
Sowohl der gesetzliche Rahmen zur Produktgestaltung als auch die Zertifizierung gibt Ihnen die Sicherheit, ein gefördertes Riesterprodukt abzuschließen. Durch die staatlich vorgegebenen Leistungsinhalte unterscheiden sich die Produkte kaum. Hier entscheidet also der Preis bzw. die Kosten für den Abschluss (Provision) und die jährliche Verwaltung. Je niedriger die Kosten, desto höher die spätere Rente.
- Welche Anlageformen werden im Rahmen der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert?
Gefördert werden vor allem private Riester-Rentenversicherungen sowie Riester-Fonds- und -Banksparpläne, die die Zertifizierungskriterien erfüllen. Bestehende Verträge für die Altersvorsorge oder Wohneigentum werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge kann die Riester-Förderung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds eingebunden werden.
- Wer entscheidet über die Förderfähigkeit der Produkte?
Darüber entscheidet die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Das Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schreibt vor, dass alle staatlich geförderten Anlageformen zertifiziert werden müssen. Die Zertifizierung erfolgt durch die BAFin, die somit den Charakter einer "Zertifizierungsbehörde" erhält. Damit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Zulagen nur für solche Produkte verwendet werden, die den Kriterien des AltZertG entsprechen und damit dem Zweck der Altersvorsorge dienen.
- Nach welchen Kriterien richtet sich die Zertifizierung von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten?
Die wichtigsten Kriterien für das Zertifikat sind:
- in der Ansparphase müssen laufend freiwillige Aufwendungen (Eigenbeiträge) erbracht werden
- das Produkt muss eine lebenslange Rentenzahlung garantieren
- die eingezahlten Beiträge müssen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert sein und zur Verfügung stehen
Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
- Kann ich den Anbieter auch wechseln?
Sie haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, um das Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag desselben oder eines anderen Anbieters zu übertragen.
- Erhalte ich die staatliche Förderung auch für mehrere Produkte?
Die Zulage kann auf maximal zwei Verträge entsprechend dem Beitragsverhältnis aufgeteilt werden. Die zu Gunsten dieser beiden Verträge geleisteten Beiträge müssen dem Mindesteigenbeitrag entsprechen, wenn eine Kürzung der Zulage vermieden werden soll.
- Kann ich vorzeitig Geld aus meiner staatlich geförderten Riester-Rente erhalten?
Theoretisch ja, aber gleichzeitig bedeutet dies, dass der Vertrag aufgelöst werden muss. Die bis dahin erhaltene Förderung (d. h. Zulagen und Steuerersparnisse im Rahmen des Sonderausgabenabzugs) ist dann an den Staat zurückzuzahlen.
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – sog. "Wohn-Riester" – darf allerdings vorzeitig Geld entnommen werden, ohne dass der Riester-Vertrag aufgelöst werden muss. Ab 2009 gilt hier: Der entnommene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Zukünftig werden der Entnahmebetrag, die Tilgungsleistungen und auch die hierfür gewährten Zulagen auf einem gesonderten sog. "Wohnförderkonto" getrennt vom übrigen Vertragsguthaben erfasst.
- Gibt es bei der Riesterrente ein Kapitalwahlrecht?
Ja, Sie können sich 30 % des vorhandenen Kapitals als Kapitalabfindung bei Leistungsbeginn auszahlen lassen.
- Was passiert mit der Riester-Rente, wenn ich sterbe?
Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung geht man mit der Riester-Rente nicht leer aus, wenn im Vertrag eine ergänzende Hinterbliebenenrente integriert oder zusätzlich vereinbart ist. Aus dem zur Verfügung stehenden garantierten Vertragsguthaben wird dann eine sofort beginnende Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die Kinder gezahlt. Die Leistung kann alternativ auch auf einen zertifizierten eigenen Vertrag des Ehepartners (nicht die Kinder!) übertragen werden, d.h. der Ehepartner muss förderberechtigt sein. Alle diese Möglichkeiten sind förderunschädlich, d.h. führen zu keiner Rückzahlungsverpflichtung der Förderung (Zulagen und Steuererstattung).
Besteht keine ausdrücklich vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung, kann die Leistung an eine beliebige, von Ihnen angegebene Person (Bezugsberechtigter) ausgezahlt werden. In diesem Fall ist der Anbieter aber gesetzlich verpflichtet, die gesamte steuerliche Förderung (Zulagen und Steuererstattung) einzubehalten und an die zuständige staatliche Stelle abzuführen.
Die Todsfalleistung nach Rentenbeginn kann vom Antragsteller gewählt werden. (s. beispielsweise Produktinfo RiesterMeister)
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