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Häufige Fragen zur privaten Rente (FAQ) Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Was bringt mir eine private Rentenversicherung?
Durch den Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrags wird Ihnen wahlweise eine lebenslange oder eine zeitlich begrenzte Rentenzahlung garantiert. Als Alternative können Sie sich bei Fälligkeit auch eine Kapitalabfindung auszahlen lassen.
- Wie flexibel ist die private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist besonders in Hinblick auf die Höhe der Einzahlungsbeträge (je nach Vertragsgestaltung) und auf die vereinbarte Rentenhöhe sowie des Beginns der Rentenzahlung eine sehr flexible Form der privaten Altersvorsorge.
- Wer kann eine private Rentenversicherung abschließen?
Jeder, Eltern können z. B. auch schon für Ihre Kinder eine private Rentenversicherung abschließen.
- Für wen lohnt sich die private Rentenversicherung?
Für den Sparer, der viele Flexibilitäten nutzen möchte um seine Altersvorsorge aufzubauen. Für den, der für seine Rente einen hohen Steuersatz erwartet – denn bei der privaten Rentenversicherung wird nur der günstige Ertragsanteil besteuert. Und für den, der z. B. seine Riester-Versorgung aufstocken möchte.
- Wird die private Rentenversicherung gefördert?
Sie wird nicht in dem Sinne gefördert wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente. Ihr Vorteil liegt in der günstigeren Besteuerung in der Rentenbezugszeit und der flexiblen Gestaltung der Leistungen und der Beiträge.
- Kann ich auch mehr als den im Antrag festgelegten Beitrag einzahlen?
Ja. Neben den laufenden Beiträgen können Sie Zuzahlungen leisten bzw. Ihren Beitrag erhöhen. Die Leistungen für Zusatzversicherungen, die in den Vertrag eingeschlossen sind, erhöhen sich dadurch meist nicht.
- Wie viel muss ich einzahlen?
Das bestimmen Sie allein.
- Kann ich die Versicherung beitragsfrei stellen lassen?
Ja. Bei Beitragsfreistellung wird die versicherte Rente auf eine verminderte, beitragsfreie Rente herabgesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie in der Regel die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
- Kann ich den Vertrag meiner Lebenssituation anpassen?
Ja. Es besteht die Möglichkeit, eine Vertragsumstellung zu beantragen, um den Vertrag immer der aktuellen Lebenssituation anzupassen. So kann zum Beispiel der Beitrag erhöht oder reduziert werden. Die Laufzeit kann ebenfalls angepasst werden, wobei hier gewisse steuerliche Regelungen zu beachten sind, damit der Vertrag nur nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert wird.
- Was passiert im Fall von Berufsunfähigkeit?
Zur Rentenversicherung kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) vereinbart werden. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit werden Sie dann i.d.R. von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit. Dies gilt dann sowohl für die Beiträge der Hauptversicherung, als auch für die eingeschlossene Zusatzversicherung (BUZ). Gleichzeitig wird Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe gezahlt, wenn das vereinbart wurde.
- Kann ich Hinterbliebenenleistungen einschließen?
Bei der privaten Rentenversicherung können Sie vielfältige Hinterbliebenenleistungen einschließen. Beispielsweise als Todesfallabsicherung in der Ansparphase die Beitragsrückgewähr und als Todesfallabsicherung in der Rentenbezugsphase die Rentengarantiezeit, die Hinterbliebenenrente oder die sog. Kapitalgarantie.
- Wie und wann wird die private Rentenversicherung ausgezahlt?
Die versicherte Person erhält ab Eintritt des vereinbarten Versicherungsbeginns eine lebenslange Rente. Diese wird an den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt, z. B. monatlich.
Anstelle der Rentenzahlungen können Sie sich zum Fälligkeitstag der ersten Rente aber auch eine garantierte Kapitalabfindung auszahlen lassen. Die Kapitalabfindung kann in voller Höhe oder auch nur teilweise in Anspruch genommen werden. Wenn nur ein Teil als Kapitalabfindung ausgezahlt werden soll, wird aus dem übrigen Kapital eine lebenslange Rente berechnet.
Wenn Sie sich während der Rentenlaufzeit Kapital aus Ihrem Vertrag auszahlen lassen, verringern sich Ihre Versicherungsleistungen entsprechend.
- Ab wann kann ich die Rentenleistung in Anspruch nehmen?
Die Rente wird zum vereinbarten Termin fällig. Ist eine Abrufphase vereinbart, können Sie die Rente auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Bei einer eingeschlossenen Verlängerungsoption können Sie sich auch entscheiden die Rentenleistung erst nach dem vereinbarten Termin in Anspruch zu nehmen.
- Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen im Todesfall?
Die Leistungen sind vollständig vererbbar, sofern bei Vertragsschluss auch für den Todesfall nach Rentenbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Sollte die versicherte Person vor Rentenbeginn sterben, so werden die eingezahlten Beiträge i.d.R. inklusive der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse erstattet. Von der Auszahlungssumme werden meistens noch Beitragsteile einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sowie Ratenzahlungszuschläge und Stückkosten abgezogen.
Stirbt die versicherte Person während einer vereinbarten Rentengarantiezeit, so werden die Renten, die bis zum Ende der Garantiezeit noch ausstehen, ausbezahlt. Wurde statt einer Rentengarantiezeit eine Kapitalgarantie im Todesfall vereinbart, so wird das für die Rente zur Verfügung stehende Kapital, abzüglich der bereits gezahlten Renten, ausgezahlt. Bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente wird diese an die bezugsberechtigte Person für den bestimmten Zeitraum gezahlt.
- Wie ist die Rente bzw. die Kapitalauszahlung zu versteuern?
Die Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Der Ertragsteil ist ein fester Prozentsatz der zu versteuernden Rente. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und er verändert sich während der Rentenlaufzeit nicht. Der Steuersatz ist nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn gestaffelt.
Wählen Sie die Kapitalauszahlung, so profitieren Sie von dem Halbeinkünfteverfahren. Sie zahlen dann nur Steuern für die Hälfte der Erträge. Voraussetzung: Sie sind nicht jünger als 60 Jahre und haben mindestens 12 Jahre lang Beiträge gezahlt.
- Warum zahlen Männer einen geringeren Beitrag als Frauen?
Da Frauen statistisch nachweisbar eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, erhalten sie die lebenslangen Rentenzahlungen für einen längeren Zeitraum. Daher ist der Rentenversicherungsbeitrag für Männer günstiger.
- Werden die Rentenleistungen durch die Inflation geschmälert?
Damit Ihr Versicherungsschutz bei Rentenbeginn nicht aufgrund der Geldwertentwicklung zu niedrig ist, kann eine sogenannte "Dynamik" in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Durch die Dynamik erhöht sich der Beitrag regelmäßig und automatisch um den bei Vertragsabschluss vereinbarten Prozentsatz. Er liegt i.d.R. zwischen 5 und 10 Prozent. Sie haben die Möglichkeit einzelne Erhöhungen auszusetzen oder die Dynamik-Vereinbarung ganz aus dem Vertrag nehmen zu lassen.
- Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?
Grob unterteilt gibt es zwei Formen: die konventionelle und die fondsgebundene Rentenversicherung.
Konventionelle Rente:
Die konventionelle Rentenversicherung bietet Ihnen eine garantierte Rente, die zum Rentenbeginn zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden Sie noch an den Überschüssen beteiligt, wodurch sich für Sie eine höhere Rente ergeben kann. Die Überschüsse werden entweder verzinslich angesammelt oder in einen Fonds investiert.
Fondsgebundene Rente:
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge vollständig in die von Ihnen ausgewählten Fonds investiert. Dadurch gibt es keine garantierte Rente. Es kann allerdings durch besondere Vereinbarungen oder Zusatzversicherungen sicher gestellt werden, dass zum Rentenbeginn eine vereinbarte Rente zur Verfügung steht.
- Wer trägt das Kapitalanlagerisiko?
Bei konventionellen Rentenversicherungstarifen wird das Kapitalanlagerisiko durch den Versicherer getragen. Das heißt, Sie erhalten in jedem Fall die garantierten Werte, wenn Ihr Vertrag zur Auszahlung kommt.
Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungstarifen tragen Sie das Kapitalanlagerisiko allein.
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