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Häufige Fragen zur bAV (FAQ) Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
Alle Arbeitnehmer, auch Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie ein steuerlich anerkanntes erstes Arbeitsverhältnis haben.
- Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge existieren?
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Direktzusage: unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Rückgedeckte Unterstützungskasse: bilanzneutrale Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Pensionsfonds
- Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge?
Je nach Anlageform haben Sie mit der bAV die Möglichkeit auf lebenslang garantierte Leistungen und profitieren außerdem von einer Überschussbeteiligung (z. B. bei der Direktversicherung). Die lebenslange Leistungsgarantie gilt natürlich nur, wenn Sie nicht vorher von einem möglichen Kapitalwahlrecht Gebrauch machen.
Diese Vorteile bieten aber nicht alle Anlageformen der bAV. So können beispielsweise Leistungen aus einem Pensionsfonds nicht garantiert werden.
- Gibt es ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge?
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. D. h., dass Teile des Lohns/Gehalts (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung; Stand 2010: EUR 66.000 p. a.) für seine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verwendet werden können.
- Was ist eine Direktversicherung (als Form der betrieblichen Altersvorsorge)?
Die Direktversicherung ist eine einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist vom Prinizip her wie eine ganz normale private Rentenversicherung aufgebaut, nur mit zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen.
Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers aus Anlass der Beschäftigung abgeschlossen und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind auf deren Leistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Die Beiträge werden entweder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aufgebracht oder als Zusatzleistung vom Arbeitgeber gezahlt.
Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer bzw. an dessen Hinterbliebene aus. Die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge sind für den Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von 370,- € pro Monat steuerfrei (Stand 2010).
- Wer ist Versicherungsnehmer und wer ist die versicherte Person?
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer der Direktversicherung. Er führt die Beiträge an den Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und Begünstigter aus der Direktversicherung.
- Was passiert mit einer Direktversicherung, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen wechselt?
Der Arbeitnehmer hat folgende Möglichkeiten:
- der neue Arbeitgeber führt die angesparte Direktversicherung fort.
- der neue Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer eine bAV an und überträgt das bisher angesparte Kapital auf den neuen Vertrag.
- der Arbeitnehmer führt den Vertrag privat fort.
- der Arbeitnehmer stellt den Vertrag beitragsfrei.
- Welche Vorteile bietet die Direktversicherung?
Direktversicherungsbeiträge sind innerhalb der Grenzen des §3Nr.63 EStG bis zu 4 % der für das Kalenderjahr jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines steuerfreien Zusatzbeitrages bis zu 1.800,-€ p. a.. Dieser Teil ist jedoch sozialversicherungspflichtig.
Alternativ zur lebenslangen Rente kann man Teilkapitalauszahlung oder Einmalzahlung wählen
Schutz vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV sicher)
- Für wen ist die Direktversicherung geeignet?
Alle Arbeitnehmer, auch Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis haben.
Betriebliche Altersvorsorge ist für alle Gehaltsgruppen interessant. Insbesondere für Steuerzahler in den Klassen 1, 4 und 5, denn hier sind die Steuerabgaben besonders hoch. Geringverdiener können an den Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge partizipieren.
- Wen kann man als Hinterbliebene einsetzen?
Als Hinterbliebene können in der Direktversicherung eingesetzt werden:
- der Ehegatte oder ehemalige Ehegatte,
- der Lebenspartner, mit dem die versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft lebte,
- Kinder maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; (so lange noch in der Berufsausbildung bzw. Kindergeld gezahlt wurde)
- Stiefkinder / Pflegekinder bis max. 25. Lebensjahr, welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind.
- Wie sind die Höchstbeiträge für die steuerliche und sozialabgabenrechtliche Förderung?
Steuerliche Förderung
Jährlich können Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Das sind im Jahr 2010 maximal 2.640,- EUR (= monatlich 220,- EUR).
Zusätzliches Volumen: Für Personen, die keine Förderung gemäß § 40b EStG in Anspruch nehmen (z.B. pauschalversteuerte "Alt"-Direktversicherung), kann zusätzlich ein weiterer Betrag von jährlich maximal 1.800,- EUR steuerfrei eingezahlt
werden.
Sozialabgaben
Abgabenfrei sind maximal 2.640,- EUR pro Jahr (=monatlich 220,- EUR)!
- Können vermögenswirksame Leistungen in die Direktversicherung eingebracht werden?
Ja, wenn es der Tarifvertrag zulässt, können auch vermögenswirksame Leistungen steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Gegenüber der Investition in einen Bausparvertrag ersparen Sie sich zusätzlich die Steuern und Sozialabgaben.
- Spart der Arbeitgeber auch mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Ja. Der Arbeitgeber kann die Zuwendungen, die an die Direktversicherung abgeführt werden, als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er selbst auch Beiträge abgeführt hat. Außerdem: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sparen bei der Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsbeiträge.
- Wie sieht die Besteuerung aus, wenn der Arbeitnehmer Rente erhält?
Bei der Direktversicherung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Die spätere Leistung ist steuerpflichtig – als Rentner/-in dann allerdings in der Regel mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz.
- Kann der Beitrag variiert werden?
Ja. Entsprechend der finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten, kann man den Beitrag sowohl erhöhen als auch absenken.
- Was passiert wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Wenn die Ansprüche aus der Direktversicherung unverfallbar (Unverfallbarkeit) sind, wird die Direktversicherung aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dem Arbeitnehmer übertragen. Er kann sie bei seinem neuen Arbeitgeber weiterführen, sie privat fortführen oder auch beitragsfrei stellen.
- Kann man den Vertrag unterbrechen z.B. wg. Elternzeit?
- Kann die Direktversicherung beliehen, abgetreten oder gekündigt werden?
Nein. Scheidet der Mitarbeiter mit unverfallbaren Anwartschaften (Unverfallbarkeit) aus, darf er den Vertrag weder kündigen noch abtreten oder beleihen.
- Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Das angesparte Kapital ist geschützt vor einer vorzeitigen Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher).
- Sind die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungspflichtig?
Rentenleistungen sowie auch die alternativ mögliche Kapitalabfindung aus der Direktversicherung sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Ausnahme: privat Versicherte zahlen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
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