vwL & betriebliche Altersvorsorge

Vermögenswirksame Leistungen clever ansparen

Vermögenswirksame Leistungen & bAV Vermögenswirksame Leistungen können auch sehr wirksam in eine bAV investiert werden.

Vermögenswirksame Leistungen ansparen kann nur, wer die Zusage seines Arbeitgebers – beispielsweise aus einem Tarifvertrag – für diese Leistungen hat. Die Beiträge fliessen dabei beim Großteil der Sparer in einen Fondsparplan oder einen Bausparvertrag.

So weit, so gut: Allerdings sind die vermögenswirksamen Leistungen in diesem Fall steuer- und sozialabgabenpflichtig und man erhält wenig bis gar keine staatliche Förderung darauf. 

Innovativ: VWL in eine Direktversicherung

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können Sie sparen, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine Direktversicherung investieren. Die üblichen Abgaben an den Staat fallen dabei nicht an!

Das folgende Beispiel für die clevere Investition von vermögenswirksamen Leistungen zeigt den Unterschied.

Beispiel

VWL-Anlage
in Fonds/Bausparen
VWL-Anlage
in Direktversicherung
Bruttogehalt / Monat 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR
monatliche Zuwendung
durch den Arbeitgeber
(im Bruttogehalt enthalten)
40,00 EUR 40,00 EUR
Abzug Steuern
+ Sozialversicherung
Ja Nein
monatlicher Steuer- und
Sozialversicherungsvorteil
0,00 EUR 35,74 EUR
monatlicher Anlagebetrag 40,00 EUR 75,74 EUR
Nettogehalt / Monat 1.293,66 EUR 1.293,66 EUR

Bei gleichem Nettogehalt investieren Sie also mehr in Ihren Vermögensaufbau bzw. Ihre Altersvorsorge. Dabei sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.

Bedingungen für das Beispiel: Gehalt 2.000,- EUR brutto; inkl. VWL-Leistungen 40,- EUR monatlich; Kirchensteuer: ja; Krankenkassensatz: 14,9 %, Lohnsteuerklasse 1, Pflegeversicherung +0,25 % wg. Kinderlosigkeit



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