Eine bAV bedeutet somit, dass auf bis zu 2.640 Euro bAV-Einzahlungen pro Jahr auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer anfallen. Denn dieser wurde schließlich von der Abgabenbelastung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt also brutto mehr in die bAV ein, als es ihn netto letztendlich kostet. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei für eine bAV angespart werden, sofern der Arbeitnehmer noch keine pauschal versteuerte Direktversicherung/Pensionskasse bedient.