Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Arbeitnehmer profitieren von Steuer- und Abgabenfreiheit

Steuervorteile bAV Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet kräftige Steuervorteile.

Wer eine bAV abgeschlossen hat, spart in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. In der Rentenphase müssen die Leistungen innerhalb der nachgelagerten Besteuerung voll versteuert werden. Seit 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts und wandelt diesen Betrag in die bAV um. 

Vorteile der bAV im Überblick

  • Bis zu einem Monatsbeitrag von 370 EUR sind die Beiträge steuerfrei.
  • Bis zu einem Monatsbeitrag von 220 EUR sind die Beiträge sozialabgabenfrei.
  • Die flexible Beitragszahlung ist möglich.
  • Bei Rentenbeginn kann man zwischen monatlicher Rente und Teilkapital- oder Kapitalauszahlung wählen.
  • Wer den Arbeitgeber wechselt, kann die bAV beim neuen Arbeitgeber fortführen, privat weiter sparen oder sich beitragsfrei stellen lassen.
  • Es besteht ein vorzeitiger Verwertungsschutz im Rahmen von ALG II (Hartz IV).
  • Der Vertrag ist i.d.R. pfändungssicher.

Eine bAV bedeutet somit, dass auf bis zu 2.640 Euro bAV-Einzahlungen pro Jahr auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer anfallen. Denn dieser wurde schließlich von der Abgabenbelastung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt also brutto mehr in die bAV ein, als es ihn netto letztendlich kostet. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei für eine bAV angespart werden, sofern der Arbeitnehmer noch keine pauschal versteuerte Direktversicherung/Pensionskasse bedient.



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