Modelle der bAV im Vergleich

Arten und Unterschiede in der betrieblichen Altersvorsorge

Begriffsklärung

  • Was ist eine Direktversicherung?
  • Was ist eine Pensionskasse?
  • Was ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse?

Vergleich von Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse

Kriterium Direktversicherung
"neu"
Pensionskasse Unterstützungskasse
Tarife Rentenversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Rentenversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Rentenversicherung, Kapitalversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Tarif-
optionen
Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Kapitalgarantie im Todesfalll Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Todesfallleistung
Zusatz-
versicher-
ungen
Berufsunfähigkeits-
versicherung
Berufsunfähigkeits-
versicherung, Beitragsbefreiung
Berufsunfähigkeits-
versicherung, Hinterbliebenenrente
Höchst-
beträge
4 % der Beitrags-
bemessungsgrenze (2.640,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a.
Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert)
4 % der Beitrags-
bemessungsgrenze (2.640,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a.
Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert)
unbegrenzt
Steuern
Ansparphase
Beitrag ist steuerfrei Beitrag ist steuerfrei Beitrag ist steuerfrei
Steuern
Leistungs-
phase
voll versteuert voll versteuert voll versteuert
Sozial-
versicherung
2.640,- EUR p.a. frei 2.640,- EUR p.a. frei Arbeitgeber-finanziert: unbegrenzt frei; Arbeitnehmer-finanziert: 2.640,- p.a. frei
Hinter-
bliebenen-
begriff
Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR
Portabilität ja; es besteht ein Recht auf Übertragung ja; es besteht ein Recht auf Übertragung nein

Download: Ausführlicher tabellarischer Vergleich der bAV-Modelle, zusätzlich mit dem Durchführungsweg "Pensionszusage".

Die Zahlungsweise ist bei der Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionszusage variabel. Bei der Unterstützungskasse müssen gleichbeibende oder steigende Beiträge eingezahlt werden.

Direktversicherung und Pensionskasse dürfen auch privat fortgeführt werden. Bei der Unterstützungskasse gilt dies nur innerhalb der Abfindungsgrenzen. Eine Pensionszusage kann nicht privat fortgeführt werden.



Diese Seite merken bei


Recommend Page | Print | Bookmark | TopPfeil nach oben