Download: Ausführlicher tabellarischer Vergleich der bAV-Modelle, zusätzlich mit dem Durchführungsweg "Pensionszusage".
Die Zahlungsweise ist bei der Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionszusage variabel. Bei der Unterstützungskasse müssen gleichbeibende oder steigende Beiträge eingezahlt werden.
Direktversicherung und Pensionskasse dürfen auch privat fortgeführt werden. Bei der Unterstützungskasse gilt dies nur innerhalb der Abfindungsgrenzen. Eine Pensionszusage kann nicht privat fortgeführt werden.