Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen
Betriebliche Altersvorsorge: Für viele die erste Wahl bei der eigenen Altersvorsorge.
Bei einer bAV sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen zur Altersvorsorge oder Hinterbliebenen- bzw. Invalidenversorgung zu. Anlass ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, können von ihrem Arbeitgeber eine bAV verlangen. Voraussetzung: Sie verzichten dafür auf Teile ihres Gehalts und wandeln diesen Teil vom Bruttogehalt in die bAV um.
Fünf verschiedene Durchführungswege in der bAV
Stichwort
Direktversicherung
Im deutschen Steuerrecht ist die Direktversicherung ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Versicherer überwiesen. Bezugsberechtigt sind später nur der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen: Er bzw. sie erhalten eine monatliche Rente oder Kapitalauszahlung.
Man unterscheidet die fünf folgenden Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge:
die Direktversicherung,
die Pensionskasse,
die Unterstützungskasse,
die Pensionszusage und
den Pensionsfonds.
Die häufigste Form der bAV ist die Direktversicherung.
So funktioniert die Direktversicherung
Die späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden als monatliche Rente oder Kapitalauszahlung an den Arbeitnehmer, dann Rentner, ausgezahlt.
So rechnet sich eine betriebliche Altersvorsorge mit der Entgeltumwandlung
Bis zu einem Betrag von 2.640 Euro pro Jahr fallen auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an, da dieser schließlich von der Abgabenbelastung abgezogen wurde. Der Arbeitnehmer zahlt also brutto mehr in die bAV ein, als es ihn netto letztendlich kostet. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei für eine bAV angespart werden, sofern der Arbeitnehmer noch keine pauschal versteuerte Direktversicherung/Pensionskasse bedient.
Beispiel für die Entgeltumwandlung
Das folgende Beispiel verdeutlicht das Prinzip der Entgeltumwandlung (Annahme: Bruttogehalt 2.000 EUR, kirchensteuerpflichtig, Krankenkassenbeitrag 14,9 %, Steuerklasse 1, kinderlos):