Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Richtig vorsorgen und dabei noch sparen
bAV: Staatliche Förderung durch Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben.
Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersvorsorge anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert – Sie sparen Steuern und Sozialabgaben. Wie das geht, erfahren Sie in dieser Rubrik zur betrieblichen Altersvorsorge.