Zulagen sichern: Bevor es zu spät ist!

Zulagen für 2006 jetzt noch beantragen

11.12.2008 – Viele Menschen haben die Vorteile der Riester-Rente erkannt und einen Vertrag abgeschlossen. Nicht wenige versäumen aber, sich diese Vorteile auch zu sichern. Gerade die staatlichen Zulagen machen dieses Altersvorsorgemodell ja so attraktiv. Sie müssen allerdings extra beantragt werden.

Zwei Jahre rückwirkend
Zulagen können grundsätzlich noch bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer diese Zeitspanne allerdings überschreitet, verschenkt Geld. Und das ist nicht wenig: So gibt es 154 Euro Grundzulage pro Jahr (2007: 114 Euro), 185 Euro für jedes Kind (2007: 138 Euro) und für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro pro Jahr. Junge Menschen unter 25 erhalten zudem noch einen Sonderbonus von 200 Euro. Wer noch keine Zulagen für 2006 beantragt hat, sollte das dieses Jahr noch tun. Ansonsten verfällt das Geld mit dem Jahreswechsel! Genauso ist es dann 2009 mit den Zulagen für 2007.

Am besten Dauerzulagenantrag
Zulagen müssen Sie jedes Jahr extra beantragen. Deutlich bequemer ist der so genannte Dauerzulagenantrag. Damit erteilen Sie Ihrem Anbieter einmalig eine Vollmacht, die Zulagen für Sie jährlich zu beantragen. Unter diesem Link stellt beispielsweise die HanseMerkur Versicherung den Dauerzulagenantrag für Ihre Kunden zum Download bereit.

Regelmäßig prüfen
Doch auch der Dauerzulagenantrag ist kein Ruhepolster. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie wirklich den jährlichen Mindestbeitrag einzahlen, der nötig ist, um in den Genuss der Zulagen zu kommen. Derzeit müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag fließen. Da sich das Bruttoeinkommen bei vielen Menschen aber von Jahr zu Jahr ändert, muss hier auch der Beitrag regelmäßig angepasst werden. Das Gleiche gilt bei einem Jobwechsel. Wer seinen Dauerzulagenantrag vor 2007 gestellt hat, zahlt vielleicht noch 3 Prozent des Vorjahreseinkommens ein. So hoch lag der Mindestsatz nämlich bis einschließlich 2007. Sollten Sie feststellen, dass Sie für das laufende Jahr nicht genug einzahlen, können Sie die Differenz noch durch eine Sonderzahlung zum Jahresende ausgleichen.

Überhaupt ist das Jahresende ein guter Zeitpunkt, die Zahlungen für das Jahr zu überprüfen, da dann die Jahresmeldung zur Sozialversicherung vorliegt. Möglicherweise ist dann sogar eine Beitragssenkung drin.

Wechsel jederzeit möglich
Regelmäßig überprüft werden sollte auf jeden Fall der Anlageerfolg des Riester-Produktes. Nutzen Sie dazu die in der Regel zum Jahresbeginn verschickte Jahresmeldung. Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Vertrages nicht zufrieden sind, können Sie jederzeit zu einem anderen Riester-Anbieter wechseln. Dabei fällt allerdings eine Wechselgebühr an, und außerdem entstehen für den neuen Vertrag wieder neue Abschlusskosten. Bei einer hohen Restlaufzeit sind die jedoch unerheblich. 

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