Mit der Riester-Rente die eigenen vier Wände finanzieren
15.11.2007 –
Im Einzelnen ist nach einer Pressemitteilung von Joachim Poß, MdB, vorgesehen:
Der Erwerb oder die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie beziehungsweise der Erwerb eines Genossenschaftsanteils soll zu gleichen Konditionen gefördert werden wie die begünstigten Altersvorsorgeprodukte, die im Alter eine Geldrente vorsehen.
Aus dem steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen sollen bis zu 75 Prozent für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entnommen werden können. Eine Rückzahlung der abgezweigten Summe in den Riester-Renten-Vertrag soll nicht mehr erforderlich sein. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Riester-Sparer dürfen die laufende staatliche Förderung zu 100 Prozent in die Zins- und Tilgungszahlung umleiten. Dazu heißt es: "Tilgungsleistungen sollen wie Altersvorsorgebeiträge unmittelbar gefördert werden, dass heißt, dass insbesondere die Zulagen zu 100 Prozent für die Tilgung eingesetzt werden dürfen".
Zu Beginn der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen der nachgelagerten Besteuerung und einer einmaligen Besteuerung eingeräumt. Damit besteht die Möglichkeit, sich insoweit von den Erklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung zu befreien. Dabei wird sichergestellt, dass die Immobilie auch weiterhin zum Zweck der Altersvorsorge eingesetzt wird.