Wohn-Riester: Nicht für Immobilien im Ausland
28.10.2008 –
Zirka 165.000 Bundesbürger sind 2007 ausgewandert. Laut Allensbacher Institut für Demoskopie will jeder fünfte Deutsche irgendwann einmal auswandern. Problematisch wird dieses Fernweh nur dann, wenn der Betreffende die Wohn-Riester-Förderung im Ausland in Anspruch nehmen möchte.
Nur in Deutschland
Wohn-Riester gibt es nur für Immobilien in Deutschland. Vorraussetzungen für Geld vom Staat ist die eigene Nutzung der Wohnungen oder des Hauses. Zudem soll die Immobilie Lebensmittelpunkt der Familie sein, so die Argumentation, und sich darum eben im Inland befinden.
Vorwurf der Diskriminierung
Professor Dr. Hans-Peter Schwintkowski, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Europarecht an der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität, hält diesen Ausschluss für eine Diskriminierung. "Es kann nicht angehen, dass die private Vorsorge daran gebunden ist, dass der Hauptwohnsitz des Rentners in Deutschland liegen muss", kritisiert er in der Oktoberausgabe des Versicherungsmagazins. Allenfalls würde durch das Gesetz die deutsche Wohnungswirtschaft gefördert, mit einer alternativen Altersvorsorge hätte das aber wenig zu tun, so seine Argumentation weiter.
Verstoß gegen EU-Recht?
Im vereinten Europa soll jeder seinen Lebensabend verbringen können, wo er will. Die Beschränkung der Riester-Förderung auf einen Hauptwohnsitz in Deutschland verstößt laut Versicherungsmagazin gegen EU-Recht. So muss danach beispielsweise die Freizügigkeit der EU-Arbeitnehmer gewährleistet sein. Wo Menschen, die eine Immobilie im europäischen Ausland erwerben und darin wohnen, nicht in den Genuss der Vergünstigungen kommen, liegt nach Ansicht der EU-Kommission eine versteckte Diskriminierung vor. Die staatliche Förderung für selbst genutztes Wohneigentum kann schließlich auch als soziale Vergünstigung betrachtet werden. Die Bedingung, dass die Immobilie in Deutschland liegen muss, schränkt die Inanspruchnahme solch einer Vergünstigung ein.
Geeignet für Besserverdienende
Empfehlenswert ist die Wohn-Riester-Förderung, abgesehen von den besprochenen Ausschlusskriterien, vor allem für die, die auch sonst für das Alter ausreichend vorsorgen können, also Besserverdiener. Damit ist dieses Modell für Geringverdiener weniger interessant. Gefördert werden die Aufnahme eines Baukredites, einer Hypothek, die Entschuldung einer Wohnung oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
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