Wie sicher ist die Betriebsrente?

30.04.2009 – Weltweit hat die Finanzkrise Kapitalvermögen geschluckt. Auch Ersparnisse für die Altersvorsorge wurden nicht verschont. Viele Arbeitnehmer fragen sich darum zu Recht, ob und wie sicher ihre betriebliche Altervorsorge ist. Laut Deutschem Führungskräfteverband besteht aber kein Grund zur Sorge. Dank Betriebsrentenrecht und Finanzaufsicht über die Versorgungseinrichtungen schlagen Betriebsrenten und Anwartschaften andere kapitalgedeckte Formen der Altersvorsorge in Sachen Sicherheit.

Egal, welchen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge Sie wählen, das deutsche Recht verpflichtet die Arbeitgeber zur Einhaltung der Versorgungszusagen. Reglementiert ist auch der Inhalt dieser Zusage. So kann der Arbeitgeber hier zwischen verschiedenen Formen wählen – von der konkreten Versorgungsleistung bis hin zu einer Mindestleistung in Höhe der zugesagten oder eingezahlten Beiträge. Darüber hinaus verfügt jeder Durchführungsweg über seine ganz eigene Absicherung.

Direktzusage und Unterstützungskassen
Bei der Direktzusage bildet das Unternehmen bilanzielle Rückstellungen für die Betriebsrenten. Die Unterstützungskasse wird vom Arbeitgeber zur Erfüllung der Zusagen gegründet. Gesichert sind die Anwartschaften, weil sie der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht unterliegen. Diese Insolvenzsicherung gewährleistet der Pensionssicherungsverein (PSV). Er wird aus Pflichtbeiträgen der Arbeitgeber finanziert.

Contractual Trust Agreements (CTA)
CTAs sind externe Treuhänder, an die die bilanziellen Rückstellungen ausgelagert werden. Während der PSV nur bis maximal 7.500 Euro pro Person auszahlt, sind beim CTA auch die Ansprüche abgesichert, die über dieser Grenze liegen.

Direktversicherung
Bei dieser Durchführungsform schließt der Arbeitgeber mit einem Lebensversicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab. Ein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht hier nicht, es sei denn, der Arbeitgeber kann die Direktversicherungsleistung beanspruchen und es besteht die Gefahr, dass die Forderung bei einer Insolvenz eingezogen wird. Grundsätzlich sind die Direktversicherungen aber durch die Protektor AG gesichert. Dahinter verbirgt sich eine kapitalgedeckte Selbsthilfeeinrichtung der Versicherungsträger. Außerdem unterliegt diese Form der Versorgungszusage der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Diese legt den vom Versicherer zu garantierenden Höchstzins fest.

Pensionskassen
Pensionskassen funktionieren ähnlich wie Lebensversicherungsunternehmen. Es gibt keinen gesetzlichen Insolvenzschutz. Dafür unterliegen sie der Aufsicht der BAFin.

Pensionsfonds
Pensionsfonds sind Kapitalgesellschaften. Auch sie müssen die Rückzahlung mindestens der eingezahlten Beiträge garantieren. Weil die Anlagevorschriften weniger streng sind und sie auch riskantere Anlagestrategien fahren können, müssen sie das ihnen anvertraute Vermögen doppelt absichern: mit einem Versicherungsschutz über den PSV und der Aufsicht durch die BAFin.

Mehr zum Thema: bAV-Modelle im Vergleich 

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