Weiterer Vorsorgebedarf besteht - auch mit Riester
31.08.2007 –
Wer mit Riester vorsorgt, ist zwar auf dem richtigen Wege zu einer lückenlosen Altersabsicherung, muss aber noch mehr unternehmen, um ans Ziel zu gelangen.
Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung bleibt nämlich selbst bei gesetzlicher und Riester-Rente noch eine Versorgungslücke (siehe Warum vorsorgen? / Rentenlücke). Das gilt für einen Großteil unserer Bevölkerung. Während diese Lücke für heute 60-Jährige bei zirka 18 Prozent liegt, wächst sie bei jüngeren Menschen auf bis zu 40 Prozent. Diese Zahlen dürfen natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Riester-Rente ein elementares Vorsorgeprodukt ist. Bei jüngeren Einzahlern wird sie später 27 Prozent des Alterseinkommens stellen.
Professor Dr. Thomas Dommersmuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung rät deshalb: "Arbeitnehmer sollten über die Riester-Rente hinaus mindestens fünf bis zehn Prozent ihres Bruttoeinkommens in ihre private Altersvorsorge investieren." Dies könnten Immobilien, eine private Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge sein.
Eine zusätzliche private Absicherung ließe sich durch das Rürup-Modell, auch Basis-Rente genannt, realisieren. Wegen der hohen Steuervorteile ist dieses Vorsorgeprodukt besonders für Selbstständige interessant. Diese zahlen ja für gewöhnlich auch nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung ein. Dennoch ist die Basis-Rente auch für Angestellte eine steuerlich attraktive Möglichkeit, ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Eingezahlt wird so, wie es die Situation erlaubt. Möglich sind feste Monatsbeträge genauso wie Einmalzahlungen am Jahresende. Steuerlich geltend können derzeit 64 Prozent der eingezahlten Beiträge gemacht werden. Die Rentenzahlung beginnt, wenn das 65. Lebensjahr erreicht ist. Beantragt werden können die Leistungen aber schon ab 60, nur dann eben mit geringeren monatlichen Beträgen. Empfehlenswert ist die Basis-Rente auch, weil sie Hartz-IV-sicher ist. Wer arbeitslos wird, muss sein Vermögen offen legen und so lange von seinem eigenen Geld leben, bis es aufgebraucht ist.
Wer also Wertpapiere, Sparbücher oder Lebensversicherungen für das Alter vorhält, ist seine Vorsorge auf diese Weise sehr schnell los. Anders ist es bei der Basis-Rente. Sie wird nicht zum Vermögen gezählt und bleibt damit unangetastet.
Diese Seite bookmarken bei: