Wehr- und Zivildienst: Bund zahlt Riester-Beiträge
25.08.2009 – Für Wehr- und Zivildienstleistende übernimmt der Bund die Beiträge zur privaten Altersvorsorge.
Wie die Zeitschrift Finanztest (9/2009) mitteilt, können Wehr- und Zivildienstleistende beim Bund die Übernahme der Beiträge für Altersvorsorgeverträge beantragen. Dies gilt auch für Riester- und Rürup-Verträge. Der Bund zahlt den Durchschnittsbeitrag den der Beitragszahler seit Vertragsbeginn entrichtet hat.
Voraussetzung ist, dass der Wehr- oder Zivildienstleistende die Beiträge ein Jahr vor Dienstantritt selbst bezahlt hat. Außerdem muss der jeweilige Vertrag bis zum 60. Geburtstag laufen. Die Anträge für die Beitragsübernahme erhält man mit dem Einberufungsbefehl. Wehrdienstleistende senden diese an ihr Kreiswehrersatzamt, Zivis an das Bundesamt für den Zivildienst.