Warum wir Versicherungstexte so schwer verstehen

19.09.2009 – Versicherungstexte sind oft nur schwer zu verstehen, gerade für Menschen über 50 Jahre. Zu diesem Ergebnis kam die Technische Universität Braunschweig mit einer aktuellen Studie. Die Versicherungswirtschaft gibt das zu, begründet den Fakt jedoch mit juristischen Notwendigkeiten.

Vertragsbedingungen oft schwer zu verstehen
Jeder Deutsche besitzt im Schnitt fünf Versicherungen. Zuvor muss und sollte er die Vertragsbedingungen genau studieren, um zu wissen, was genau er kauft. Doch nur wenige verstehen auf Anhieb, was sie lesen, denn die Versicherungssprache, bescheinigt die TU Braunschweig, ist eine schwere Sprache. Sprachwissenschaftler Günther Zimmermann analysierte im Rahmen der Studie "Babylon" Versicherungstexte und bescheinigt: zu komplizierte Sätze, unlogischer Aufbau und unübersichtliche Gestaltung. Für die Studie mussten sich 50 Testpersonen zwei Originaltexte von Versicherungen durchlesen. Ein Text war ein Auszug aus dem Kleingedruckten einer Krankenversicherung und im anderen Text wurde der Begriff Schwerstpflegebedürftigkeit definiert. Das Ergebnis: 91 Prozent der Probanden konnten auch nach mehrmaligem Lesen ausgewählte Sätze nicht verstehen. Für fünf Sätze hätten laut Zimmermann die Probanden bis zu 31 Minuten gebraucht. Und selbst nach dieser Zeit hätten sie den Textabschnitt nicht einmal richtig verstanden. Hinzu kam die als zu klein empfundene Schriftgröße von "6 Punkt". Mit unzureichendem Bildungsstand lässt sich das nicht erklären, denn die meisten Testpersonen waren Akademiker.

Häufige Nachfragen bei der Verbraucherzentrale
Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin von der Verbraucherzentrale NRW bestätigt die Studienergebnisse mit ihren eigenen Erfahrungen. "Bei jeder dritten Anfrage, die uns erreicht, geht es darum, dass jemand etwas nicht verstanden hat. Das liegt aber nicht an der Dummheit der Leute. Viele fragen einfach nicht nach, weil sie gar nicht darauf kommen, dass irgendwo ein Problem sein könnte", so Weidenbach in der Rheinischen Post.

Besser verstehen mit Produktinformationsblatt
Die Versicherungswirtschaft ist sich dieses Problems allerdings bewusst. Zu einem großen Teil liegt es daran, dass die Formulierungen mit dem Versicherungsvertragsgesetz im Einklang stehen müssen. Der Branchenverband GDV verweist Kunden auf das Produktinformationsblatt. Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes am 01. Januar 2008 müssen Versicherer ihren Kunden vor jedem Vertragabschluss dieses Informationsblatt übergeben. Es ist übersichtlich aufgebaut und informiert verständlich über alle Aspekte des Vertrages. 

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