Vererbte Lebens- und Rentenversicherungen sollen neu besteuert werden

03.12.2008 – Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Gesetzgeber zur Neuregelung der Bewertung verschiedener Vermögensarten für den Fall der Vererbung verpflichtet.

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht (ErbStRG) reagiert. Mit breiter Mehrheit wurde dieses Reformgesetz nun beschlossen. Abschließend soll der Bundesrat darüber am 05. Dezember abstimmen.

Bewertung mit dem Rückkaufswert
Nach § 12 Abs. 4 des geänderten Bewertungsgesetzes sollen noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens- oder Rentenversicherungen, wenn diese vererbt oder verschenkt werden, mit dem Rückkaufswert bewertet werden. Das alte Gesetz sieht in diesem Fall noch eine Erfassung der eingezahlten Beiträge zu zwei Dritteln vor.

Weniger Doppelbelastung
Um die Doppelbelastung mit Einkommens- und Erbschaftssteuer zu verringern, wird auch § 35 des Einkommenssteuergesetzes verändert. Laut Begründung der Koalitionsfraktion betrifft dies vor allem jene Fälle, in denen der Erbe bislang die Einkommenssteuer auf solche Einkünfte zahlen musste, die bereits als Vermögensbestandteil der Erbschaftssteuer unterlagen.

Sicher mit Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente
Beim Abschluss eines Riester-Vertrages sollten Sie sich sorgfältig über die Möglichkeit der Vererbung informieren. Die verschiedenen Vertragsformen und Produkte bieten hier nämlich ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Gerade wer Familie hat, kann mit einer so genannten Rentengarantiezeit dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner oder die Kinder Leistungen aus dem Riester-Vertrag erhalten. Im Todesfall des Versicherten bekommen die Erbberechtigten die Rente dann bis zum Ende der Garantiezeit ausgezahlt. Genauso können Sie auch eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner und/oder Ihre Kinder vertraglich vereinbaren. Sie ist an die Rentengarantiezeit gekoppelt. Beträgt diese beispielsweise 10 Jahre und der Versicherte stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, gibt es für die Hinterbliebenen noch sieben Jahre lang Rente.

Zulagen nur an den Ehepartner vererbbar
Wenn der Riester-Sparer stirbt, bevor er das Rentenalter erreicht hat, muss die staatliche Förderung von den Erben vollständig zurückgezahlt werden. Hat der Versicherte bereits Zahlungen erhalten, dann erfolgt die Rückzahlung nur anteilig. Zulagen und Steuervorteile können lediglich dem Ehepartner vererbt werden, sofern das Paar nicht getrennt gelebt hat. Wenn dieser bereits in einen Riester-Vertrag einzahlt, fließt das Geld hier hinein. Wenn nicht, kann für die Übertragung ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hinterbliebene auch bei Basisrente geschützt
Bei der Basis-Rente, die keine Rentengarantiezeit kennt, erfüllt die Hinterbliebenenrente quasi den Zweck einer Rentengarantiezeit. Eine vertraglich festgelegte Bezugszeit, beispielsweise 10 Jahre, bestimmt dabei die Höhe der Rente für den Hinterbliebenen. Daneben nehmen einige Basis-Renten-Anbieter auch das gesamte angesparte Kapital bei Renteneintritt als Ausgangswert für die Hinterbliebenenrente. Beim Tod des Versicherten während der Bezugszeit werden die bereits gezahlten Rentenbeträge vom gesamten Kapital abgezogen und der Rest dann an die Erben ausgezahlt. 

Service
Presse-Kontakt  als RSS-Feed abonnieren
T: 040 4119 1357
F: 040 4119 3626

Recommend Page | Print | Bookmark | TopPfeil nach oben