Urteil zur Riester-Förderung bald erwartet

27.08.2009 – Wegen der Einschränkungen, die bei der Riester-Rente gelten, hat die Europäische Kommission im Jahr 2007 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben.

Das baldige Urteil könnte Deutschland mit einem immensen Einnahmeausfall konfrontieren. Begründet wurde die Klage damit, dass die Riester-Rente gegen das Grundrecht der Freizügigkeit und das allgemeine Verbot der Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit verstößt.

Kein Geld für Wohnsitz im Ausland
Vom deutschen Staat gefördert wird nur der, der uneingeschränkt steuerpflichtig ist in der Bundesrepublik. Grenzgänger, die im Ausland besteuert werden, sind damit von den Zuschüssen ausgeschlossen. Ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist auch ein Wohnsitz im Ausland. Rentner, die ihren Ruhestand im warmen Süden verleben wollen, gehen also leer aus. Genauso geht es jenen, die nach ihrem Job im Ausland wieder nach Deutschland zurückkehren. Nach dem Umzug ins Ausland müssen die Fördermittel wieder zurückgezahlt werden. Auch Wohn-Riester bildet keine Ausnahme. Der Staat gibt nur Geld für Wohnraum in Deutschland.

Einnahmeverlust über eine halbe Milliarde Euro
Auf eine halbe Milliarde Euro könnte sich der Einnahmeausfall belaufen, wenn der EuGH der Kommission Recht gibt. Diese Summe wurde in einer Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP) errechnet, wie in der WELT berichtet wird. Thiemo Jeck, Autor der Studie, glaubt fest daran, dass die Kommission mit der Klage durchkommt. Immerhin hätte auch der Juristische Dienst des Bundestages bereits Bedenken angemeldet. Laut Studie wurden bis dato zirka 12,5 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Zirka 6,12 Prozent davon sind Rentner im Ausland. Würden diese jetzt durch das Urteil förderwürdig werden, käme auf den deutschen Staatshaushalt ein Einnahmeverlust von rund 470 Millionen Euro zu. Bei einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Förderhöhe von 124 Euro pro Person der Betrag sogar um zirka 94 Millionen Euro pro Jahr steigen.

Multilaterale Abkommen als Lösung
Laut Jeck würde das System der Riester-Rente damit erheblich gestört. Durch die Förderung der Auslandsrente fließe Kapital aus Deutschland ab. Jeck schlägt dazu in der WELT folgende Lösung vor: "Die Kommission sollte die Mitgliedsstaaten zum Abschluss eines multilateralen Abkommens bewegen, das die Anschlussprobleme durch unterschiedliche Systeme zur Förderung der privaten Altersvorsorge beseitigt". 

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