Teilrente oder Altersteilzeit?

05.05.2010 – Bislang wird die vorgezogene Teilrente nur von verhältnismäßig wenigen Bundesbürgern beachtet. Dabei stellt sie eine lukrative Alternative zur Altersteilzeit dar.

Weniger Abschläge, mehr dazuverdienen
Gerade mal 4.000 Menschen beziehen eine Teilrente. Das sind nicht viele, denn bereits seit 1992 gibt es dieses Modell. Möglicherweise liegt es an den nicht ganz einfachen Regelungen.

Grundsätzlich wird jedem eine Teilrente gewährt, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Drei Varianten stehen zur Auswahl: die monatliche Auszahlung eines Drittels, der Hälfte oder von zwei Dritteln der Rente. Die Entscheidung hängt davon ab, wie viel der Betreffende noch arbeiten möchte bzw. mit seinem Job verdient. Je weniger Teilrente er bezieht, desto mehr darf er dazuverdienen. Das wird dann auf den Einzelfall zugeschnitten berechnet. In die Berechnung fließt das Einkommen der letzten drei Jahre mit hinein. Die Hinzuverdienstgrenze darf zwei Mal jährlich verdoppelt werden. Das Gehalt unterliegt ganz normal der Sozialversicherungspflicht. Damit erwirbt sich der Teilrentner auch Rentenansprüche für seine Vollrentenzeit.

Wer früher in den Ruhestand geht, hat so deutlich weniger Abschläge als ein Vorruheständler. Neben diesem Vorteil sind bei der Teilrente die Hinzuverdienstmöglichkeiten wesentlich höher als bei jemandem, der vor der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheidet. Während der gerade mal 400 Euro im Monat dazu verdienen darf, sind es bei einer Person aus den alten Bundesländern, die sich die halbe Teilrente auszahlen lässt, 1.456 Euro.

Altersteilzeit noch der Renner
Um den Bundesbürgern einen allmählichen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, wurde auch die Altersteilzeit geschaffen. Mehr als 500.000 Menschen machen davon Gebrauch. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Modell dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer ihre Erfahrungen an neu eingestellte Arbeitslose oder Berufseinsteiger weitergeben.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres können Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen, wenn sie während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Der Beschäftigte muss dabei seine Arbeitszeit um die Hälfte verringern. Das kann auf zwei Wegen geschehen: Er arbeitet die gesamte Altersteilzeitphase die Hälfte seiner früheren Arbeitszeit. Oder er teilt die Altersteilzeit in einen Arbeits- und einen Freistellungsblock auf. Mehr als 90 Prozent aller Menschen in Altersteilzeit nutzen den zweiten Weg.  

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