Steuersparmodell Rürup-Rente

16.06.2010 – Mit der Rürup- oder auch Basis-Rente lässt sich nicht nur ein finanzielles Polster für den Ruhestand schaffen, sondern es lassen sich auch Steuern sparen.

Der Staat hat diese Form der Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler geschaffen, da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit in vielen Fällen unzureichend für später abgesichert sind. Trotzdem können auch Angestellte und Beamte von den Vorteilen profitieren.

Ab 2025 vollständig absetzbar
Der Staat fördert die Sparer einer Rürup-Rente mit attraktiven Steuervergünstigungen. Derzeit sind 70 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Prozent, so dass 2025 der volle Beitrag, also 100 Prozent absetzbar sind. Die Höchstgrenze liegt für Singles bei 20.000 Euro jährlich, bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Im Gegenzug unterliegen die Bezüge aus einer Basis-Rentenversicherung der Steuer, wobei sich das Finanzamt bis 2040 nur für einen Teil der Auszahlung interessiert. 2010 sind es 60 Prozent. Auch dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozent, bis 2040 die volle Rente versteuert wird.

Einen Teil des Beitrags zahlt der Staat.
Wer jeden Monat 500 Euro in seinen Basis-Renten-Vertrag einzahlt, kommt auf einen jährlichen Beitrag von 6.000 Euro. 70 Prozent davon sind 4.200 Euro. Diesen Betrag kann der Sparer von seinem Einkommen abziehen. Beträgt sein persönlicher Steuersatz 40 Prozent, spart er 1.680 Euro in diesem Jahr. Damit zahlt er 2010 in seinen Basis-Renten-Vertrag selbst tatsächlich nur 4.320 Euro ein.

Flexible Beiträge
Was gerade für Selbstständige ebenfalls vorteilhaft ist: Sie können die Beitragshöhe flexibel gestalten. Laufen die Geschäfte einmal nicht so gut, zahlen sie einfach weniger in den Vertrag und umgekehrt. Niemand muss also fürchten, irgendwann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Zudem sind Basis-Renten-Verträge in der Ansparphase nicht pfändbar, vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Der Staat fördert auch nur, wenn die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Bei Verträgen, die nach Anfang 2012 beginnen, darf die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Förderfähig sind ausschließlich monatlich ausgezahlte Leibrenten.

Sicher mit Versicherung
Die Basis-Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Wer großen Wert auf Sicherheit legt, ist mit einer klassischen Rentenversicherung gut beraten. Wem die Rendite wichtiger ist, sollte sich über fondsgebundene Produkte informieren. Diese bergen allerdings auch ein höheres Risiko.  

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