Altersvorsorge: Selbstständige nicht gut informiert

04.12.2007 –

Selbstständige wissen nicht all zu gut Bescheid, wie sie für das Alter vorsorgen können. Mehr als die Hälfte hat keine Ahnung, welches Vorsorge-Modell überhaupt für sie in Frage kommt. Ein Großteil kennt nicht einmal den Unterschied zwischen Riester- und Rürup-Rente.

Zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle Forsa-Umfrage. Dabei ahnen die Selbstständigen mehr, als dass sie wissen. So denken 20 Prozent, dass Rürup für sie das Richtige ist. Sicher sind sie sich allerdings nicht. Eine Riester-Rente wird von 16 Prozent für das Modell der Wahl gehalten. Beides ist das Gleiche, nur mit anderem Namen, glauben sogar 6 Prozent. Besonders gravierend ist es bei den beruflich selbstständigen Frauen. Mehr als 60 Prozent kennen sich in Sachen Altersvorsorge nicht aus, und zirka 8 Prozent denken ebenfalls, Rürup und Riester wären gleich.

Es sieht also nicht gut aus für die Selbstständigen. Schließlich müssen sie komplett selbst für ihr Alter vorsorgen. Auch in steuerlicher Hinsicht sind sie schlecht informiert. Zirka 80 Prozent haben keine Ahnung, wie sich Rürup-Beiträge steuerlich auswirken können. Für gut informiert halten sich nur 13 Prozent. Gerade mal 8 Prozent wissen wirklich über die Rürup-Rente Bescheid. 56 Prozent der Befragten halten dieses Modell für uninteressant. So wundert es nicht, dass nur 8 Prozent aller Befragten und 5 Prozent der Frauen einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben. Interesse zeigten immerhin 16 Prozent. Hier muss man allerdings nach dem Alter unterscheiden. Während 35 Prozent der 18- bis 34-Jährigen bereits einen Riester-Vertrag haben, sind es bei den 45- bis 54-Jährigen nur 18 Prozent.

Bei der nach dem Ökonomen Bert Rürup benannten Altersvorsorgeform handelt es sich eigentlich um die so genannte Basis-Rente. Dieses private kapitalgedeckte Modell orientiert sich stark am Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit will man sichergehen, dass dieses Produkt auch wirklich nur für die Altersvorsorge genutzt wird.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Basis-Rente auch steuerlich geltend gemacht werden kann: Die Basis-Rente darf nur als monatliche lebenslange Leibrente und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und kapitalisierbar sein.

Vor allem für Freiberufler und Selbstständige ist die Basis-Rente interessant, da diese ja in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Galt das im Jahre 2005 noch für 60 Prozent des Maximalbetrages, nämlich 12.000 Euro, wächst dieser Betrag seit dem jährlich um 2 Prozentpunkte und liegt im Jahre 2025 bei 100 Prozent, also 20.000 Euro pro Person (40.000 Euro für Ehepaare).

Diese Rentenform ist deshalb so günstig für Selbstständige, weil sie damit viel mehr Steuern sparen als Angestellte. Diese müssen nämlich von den Beiträgen noch den Arbeitgeberanteil abziehen, was bei den Selbstständigen entfällt. Vorteilhaft ist die Rürup-Rente, weil das darin enthaltene Kapital im Falle von Arbeitslosigkeit nicht zum Vermögen gerechnet wird. Außerdem kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden.

Mehr Informationen zur Basis-Rente / Rürup-Rente >>> 

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