Rürup-Rente unterschätzt

18.11.2009 – Selbstständige und Freiberufler müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und haben auch keinen Zugang zur Riester-Rente sowie zur betrieblichen Altersvorsorge. Damit sie im Alter dennoch abgesichert sind, hat der Staat die Rürup-Rente geschaffen.

Anders als die Riester-Rente wird sie jedoch vielfach unterschätzt. Zu Unrecht, denn neben einer guten Rendite bietet sie außerdem Sicherheit in mehrerer Hinsicht.

Sicherheit in mehrerer Hinsicht
Im Grunde funktioniert die Rürup-Rente wie eine Leibrente. Das angesparte Vermögen wird im Ruhestand monatlich ausgezahlt und darf ausschließlich zur Altersvorsorge verwendet werden. Hier liegt schon ein Aspekt der Sicherheit: Weil die Rürup-Rente nicht auf das Vermögen angerechnet wird, ist sie Hartz-IV sicher. Wer arbeitslos wird, muss also keine Angst haben, das Ersparte anbrechen zu müssen. Genauso kann das in den Rürup-Vertrag eingezahlt Vermögen nicht gepfändet werden, gerade für Selbstständige ein wichtiger Punkt.

Sorgt jemand mit einer ganz normalen Kapitalanlage für das Alter vor, sieht das anders aus. Das Geld kann verpfändet und muss im Falle der Arbeitslosigkeit aufgebraucht werden, bevor die staatliche Unterstützung greift. Sicher ist auch die für später zugesagte Rente, vor allem bei der klassischen Versicherungsform. Wer zugunsten der Rendite auf Sicherheit verzichten kann, wählt die fondsgebundene Variante der Rürup-Rente. Die ist allerdings nur bei langer Laufzeit zu empfehlen, da so Schwankungen an der Börse ausgeglichen werden können.

Attraktive Rendite
Eine attraktive Rendite beschert die Rürup-Rente nicht zuletzt dank der steuerlichen Vergünstigungen, die der Staat gewährt. Die Beiträge können gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Altersvorsorge seit 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei erhöht sich der absetzbare Anteil jährlich. Los ging es 2005 mit 60 Prozent. In diesem Jahr sind es 68 Prozent. Maximal 20.000 Euro sind pro Person absetzbar. Ab 2025 sind die Vorsorgeaufwendungen vollständig abzugsfähig. Dann müssen auch 85 Prozent der gezahlten Rente zum persönlichen Satz versteuert werden. Ab 2040 sind es 100 Prozent. Wegen der zwischenzeitlichen Differenz zwischen Versteuerung und steuerlicher Absetzbarkeit bleibt ein Teil des Vermögens steuerfrei. Weil die Beiträge vom Jahreseinkommen abgesetzt werden können, steht dem Sparer zusätzliches Geld zur Verfügung, das er wieder in den Rürup-Vertrag einzahlen kann. Bei besonders langen Vertragslaufzeiten erhöht zusätzlich der Zinseszinseffekt das Vermögen, ohne dass der Sparer tatsächlich mehr einzahlt.

Auch für Vielverdiener und Beamte
Zunehmend schließen auch gut verdienende Angestellte und Beamte die Rürup-Rente ab. Für Beamte ist dabei insbesondere die Rendite interessant, während Besserverdiener die Steuervorteile schätzen.  

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