Rürup: Ein Drittel vom Staat
09.02.2010 – Freiberufler und Selbstständige können sich bis zu fast einem Drittel ihrer Rürup-Beiträge vom Staat finanzieren lassen.
Bis 14.000 Euro absetzbar
Der Staat fördert die Rürup-Rente über Steuervergünstigungen. Das Finanzamt erkennt dafür Einzahlungen bis maximal 20.000 Euro pro Jahr an. Davon kann ein bestimmter Prozentsatz von der Steuer abgesetzt werden. Die jeweiligen Höchstsätze steigen jährlich. Der aktuelle liegt bei 70 Prozent. Maximal 14.000 Euro können 2010 also an Rürup-Beiträgen abgesetzt werden. Der steuerlich absetzbare Betrag steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent. Singles können dann 20.000 Euro, wenn sie so viel in den Rürup-Vertrag eingezahlt haben, beim Finanzamt einreichen. Für Ehepaare sind das 40.000 Euro.
Rechenbeispiel: Ein Selbstständiger verdient im Jahr 100.000 Euro und zahlt 12.000 Euro in einen Rürup-Rentenvertrag ein. Weil in diesem Jahr 70 Prozent der Beiträge steuervergünstigt sind, zieht er 8.400 Euro von seinem Einkommen auf der Steuererklärung ab. Damit stehen dort nur noch 91.600 Euro Einkommen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent würde dieser Selbstständige 42.000 Euro Steuern zahlen. Dank Rürup-Vertrag zahlt er 42 Prozent nur für 91.600 Euro. Die Steuerersparnis beträgt 3.528 Euro für dieses Jahr. Das ist fast ein Drittel des Beitrags.
Mehr über die Steuervorteile der Rürup-Rente
Flexibel und sicher
Selbstständige und Freiberufler sollten einen Rürup-Vertrag nicht nur wegen der steuerlichen Vergünstigungen abschließen. Da sie keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und in vielen Fällen auch nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, sind sie stärker als andere Bevölkerungsgruppen von Altersarmut bedroht. Aus diesem Grund hat der Staat die Rürup-Rente geschaffen. Angespart wird hierbei über einen privaten Rentenversicherungsvertrag, der ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert, jedoch kapitalgedeckt statt umlagefinanziert arbeitet. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Der angesparte Betrag darf mit Rentenbeginn nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern als lebenslange Monatsrente. Zu den großen Vorzügen dieser Vorsorgeform gehört außerdem die Pfändungssicherheit. Wird der Einzahler arbeitslos und bekommt ALG II, wird das angesparte Geld zudem nicht zum Vermögen hinzugezogen. Eine Rürup-Rente lässt sich flexibel besparen. Wer knapp bei Kasse ist, kann seine Beiträge niedriger halten oder Einmalzahlungen leisten, wenn mal mehr zur Verfügung steht.