EU-Gerichtshof urteilt:
Riester-Rente muss nachgebessert werden

11.09.2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag sein Urteil zur Riester-Rente gefällt.

Danach sind jene Regelungen unzulässig, die die freie Wahl des Arbeits- und Wohnortes einschränken. Sie verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit. Geklagt hatte die EU-Kommission. Das Gericht folgte den Forderungen in allen Punkten.

Die Riester-Rente muss nun wie folgt nachgebessert werden:

  • Förderung erhalten in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen.
  • Rentner müssen ihre Förderung nicht mehr zurückzahlen, wenn sie ihren Ruhestandssitz ins Ausland verlegen.
  • Wohn-Riester gibt es auch für Immobilien im Ausland.
  • EU-Bürger, die für ihren Job nach Deutschland pendeln, erhalten künftig ebenfalls staatliche Zulagen.

Den deutschen Staat kosten die Regelungen viel Geld. Laut einer Studie des Freiberger Centrums für Europäische Politik können die Einnahmeausfälle bei 500 Millionen Euro liegen. Weil der Text des Urteils noch nicht vorliegt, ist noch nicht bekannt, ob von den Änderungen nur neue oder auch bereits geschlossene Verträge betroffen sind.

 

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