Riester-Rente: Eigenanteil lässt sich mindern
23.01.2010 – Die Riester-Förderung gibt der Staat nur dem, der mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Gerade durch die Wirtschaftskrise sind die Löhne und Gehälter hierzulande bei vielen Menschen gesunken. Wer das seinem Versicherungsanbieter rechtzeitig mitteilt, kann seinen Eigenbeitrag mindern.
Zulagen mindern Eigenbeitrag
Was vielen Sparern nicht bewusst ist: Die Zulagen vom Staat fließen in den Eigenbeitrag mit hinein. Mit anderen Worten: Der eigene Beitrag plus Zulagen (inklusive Kinderzulagen) muss vier Prozent ergeben. Damit fällt das, was aus der eigenen Tasche für die Riester-Rente bezahlt werden muss, oft geringer aus als gedacht. Pro Person gibt es immerhin 154 Euro an Zulagen im Jahr, für jedes Kind 185 Euro, für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro.
Vier Prozent müssen sein
Genauso kann es aber auch sein, dass sich das Einkommen erhöht hat. Vielleicht hat der Arbeitgeber Sonderzahlungen geleistet, vielleicht das Gehalt um drei Prozent angehoben. Oft verändert sich die Einkommenssituation Anfang des Jahres. So können beispielsweise auch Änderungen in Sozialbeiträgen in Kraft treten, die sich auf Löhne und Gehälter auswirken. Darum empfiehlt es sich gerade jetzt, die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte zu überprüfen. Haben sich diese erhöht und Sie zahlen den gleichen Beitrag wie im vergangenen Jahr, laufen Sie Gefahr, nicht die volle Förderung zu bekommen, weil die 4-Prozent-Grenze nicht erreicht ist.
Kinderzulagen nicht verschenken
Die Förderung vom Staat hängt nicht nur von den Einkommens- sondern auch von den Familienverhältnissen ab. So erhöhen sich die Zulagen durch die Geburt eines Kindes. Ist das Kind erwachsen und steht finanziell auf eigenen Beinen, verfällt wiederum der Anspruch auf die Kinderförderung.
Änderungen sofort mitteilen
Sämtliche Änderungen sollten Sie Ihrem Versicherungsanbieter sofort mitteilen. Viele Versicherer fragen sogar von sich aus gerade zum Jahresbeginn, ob sich an den Einkünften oder an den Familienverhältnissen etwas geändert hat. Andere Firmen überlassen es dem Sparer, sie über Änderungen zu informieren. Ehrlichkeit ist dabei wichtig, denn die staatliche Zulagenstelle vergleicht die Angaben des Sparers mit denen der deutschen Rentenversicherung. Nachzahlungen dürfen dann nur noch für das laufende Jahr geleistet werden.
Weitere Infos: Riester-Rente: Was tun, wenn sich das Einkommen geändert hat?