Riester-Rente ist Bestseller
26.09.2007 –
Kein Produkt zur Altersvorsorge verkauft sich so gut wie die Riester-Rente.
Sind es momentan noch 9,1 Millionen abgeschlossene Verträge, rechnet die Bundesregierung bis Jahresende damit, die 10-Millionen-Grenze zu überschreiten. Erstaunlich ist dennoch, dass viele Menschen nicht ausreichend über diese Rente informiert sind.
Lohnenswert ist sie für alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus auch für Beamte und Berufssoldaten sowie deren Ehepartner. Besonders profitieren davon Familien mit Kindern, denn sie erriestern sich zusätzlich zur Grundzulage von derzeit 114 Euro noch die Kinderzulage von 138 Euro. Im kommenden Jahr werden vier Prozent statt der aktuellen drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt. Die Grundzulage erhöht sich damit auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro pro Jahr.
Gute Nachrichten für werdende Eltern: Für ab 2008 geborene Kinder ist eine Erhöhung auf 300 Euro geplant. Familien genießen weiterhin den Vorteil, dass auch der nicht arbeitende Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen kann und die volle Zulage erhält. Dafür genügt dann sogar der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. Voraussetzung ist aber, dass der arbeitende Partner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Profitieren können neben Familien auch Besserverdiener. Für sie zahlen sich nämlich die Steuervorteile aus. Bis zu 1.575 Euro, die sie für die Riester-Rente einzahlen, können sie nämlich pro Jahr als Sonderausgabe absetzen. Ab 2008 sind es sogar 2.100 Euro.
Die Frage, ob Zulagen oder Steuerersparnisse attraktiver sind, stellt man am besten dem Finanzamt. Über die Anlage AV macht der Sparer seine Riester-Beiträge als Sonderausgabe geltend. Ganz wichtig: Immer Bescheinigungen des Anbieters beilegen! Das Finanzamt ermittelt dann mit einer so genannten Günstigerprüfung, ob die Zulage oder die Steuerersparnis besser ist.
Im Alter wird die Riester-Rente voll versteuert. Nach aktuellem Rechtsstand müssen jedoch keine Sozialabgaben entrichtet werden. Nur, wer im Alter gesetzlich krankenversichert ist und über eine betriebliche Altersvorsorge geriestert hat, muss diese Zahlungen leisten. Bisher eingezahlte Beiträge können im Todesfall übrigens vererbt werden, sofern der Erbe einen eigenen Vertrag hat. Wer auch in der Auszahlungsphase erben will, sollte mindestens eine Rentengarantiezeit vereinbart haben.
Was für die maximale Riester-Förderung zu zahlen ist, können Sie übrigens bei uns ganz einfach berechnen.
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