Rentenversicherung: Bismarcks Zeiten sind vorbei

04.12.2009 – Seit 1889 gibt es die gesetzliche Rentenversicherung. Was früher nur als eine Art Zuschuss gedacht war, ist inzwischen zum alleinigen Lebensunterhalt im Alter mutiert. Doch das funktioniert nicht mehr lange.

Rente ab 70, Lebenserwartung: 50
Reichskanzler Bismarck haben wir die gesetzliche Rentenversicherung zu verdanken. Sie wurde zeitgleich mit der Invaliditäts- und gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Der Gedanke war aber nicht wie heute, dass damit jemand seinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten sollte, sondern dass ihm damit ein Sicherheitszuschuss zur Verfügung stand. Mehr nicht. Zudem hatten die Menschen erst mit Vollendung des 70. Lebensjahres einen Anspruch auf die Rente. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag seinerzeit bei 50 Jahren. Die umlagefinanzierte Rente, wie wir sie heute kennen, hat sich erst mit der Zeit entwickelt.

Höhere Lebenserwartung, weniger Kinder
Anders als zu Bismarcks Zeiten leben die Menschen heute bedeutend länger, Frauen im Schnitt 88 bis 90 Jahre und Männer 83 bis 85 Jahre. Zudem kommen immer weniger Kinder auf die Welt. Selbst die umstrittene Rente mit 67, die ja immer noch drei Jahre unter dem Bismarckschen Renteneintrittsalter liegt, kann darum schon rein rechnerisch nicht so hoch sein, dass sie für ein angemessenes Leben reicht. Immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner – das will finanziert werden. Bereits 2040 stehen einem Rentner nur noch zwei Erwerbstätige gegenüber. Ein sinkendes Rentenniveau ist die logische Konsequenz. Schätzungen zufolge wird das Nettorentenniveau von heute knapp 70 Prozent auf zirka 57 Prozent in 30 Jahren sinken.

Private Vorsorge ist logische Konsequenz
Um Altersarmut vorzubeugen, hat der Staat darum zusätzliche Möglichkeiten einer Altersvorsorge geschaffen, die allerdings von jedem einzelnen privat in Angriff genommen werden müssen. Dazu gehören die geförderte Riester- und Rürup-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Angestellte sorgen am besten mit Riester und bAV vor. Die Riester-Rente ist besonders attraktiv wegen der staatlichen Zulagen. Ein Erwachsener bekommt pauschal 154 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro jährlich. Auch Steuervergünstigungen sind möglich. Mit der bAV lassen sich ebenfalls Steuern sparen, wenn mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens in den Altersvorsorgevertrag fließen. Für diesen Teil sind weder Steuern noch Sozialabgaben nötig. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es die Rürup-Rente. Weil diese gerade in der Ansparphase steuerlich begünstigt wird, lohnt sie sich auch für gut verdienende Angestellte. Selbstständige, die mit einem Riester-Förderberechtigten verheiratet sind, können über den Partner ebenfalls in den Genuss der Riester-Förderung kommen.  

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