Rentenansprüche: Sind Beamte reicher?
03.03.2010 – Nach einer vom DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) im Januar vorgestellten Studie sind die Beamten hierzulande die wahren Reichen. Laut DIW belaufen sich die Rentenansprüche der Deutschen auf insgesamt 4,6 Billionen Euro. Ein großer Teil davon entfällt auf Beamtenpensionen.
Ungleiche Berechnungsansätze
Beamte verfügen, nach der Studie, über die höchsten Anwartschaften mit einem Gegenwartswert im Pensionsalter von rund 400.000 Euro. Die abhängig Beschäftigten kommen lediglich auf 160.000 Euro, gerade mal 40 Prozent der Beamtenanwartschaft. Hier wurden allerdings noch Arbeitslose und Personen in Ausbildung dazugerechnet. Ohne diese Gruppe liegen die Anwartschaften der abhängig Beschäftigten bei 200.000 Euro, was immer noch die Hälfte dessen ist, was ein Beamter erwarten kann. Ein Grund für diesen Unterschied liegt in der Berechnung der Beamtenpensionen. Während sich diese überwiegend auf die letzten Monate des Arbeitslebens stützt, spielen bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten die Einzahlungen während des gesamten Berufslebens, also auch die einkommensschwächeren Anfangsjahre, mit in die Rentenberechnung hinein.
Vergleichbarkeit muss gegeben sein
Für Vorurteile und Irrtümer hält Herrmann Lüschen von der Versicherungsberater- Gesellschaft mbH solche Aussagen. Er beauftragte darum den Finanzmathematiker Werner Siepe damit, zu berechnen, ob die Beamtenpensionen wirklich doppelt so hoch wie Arbeitnehmerrenten seien. Dieser, selbst Empfänger einer Beamtenpension, kam zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede überschaubar sind. Er wirft dem DIW vor, die Pensionen von Höherverdienern mit der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdieners zu vergleichen. Zudem unterstellt er, dass die Betriebsrenten von Angestellten nicht mit in die Berechnung eingeflossen sind.
Viele Arbeitnehmer erhalten Zusatzrenten nicht
Für seinen fairen Vergleich hat Siepe die Nettopensionen mit den Nettogesamtrenten verglichen und kommt dabei zu einer Differenz von 20 Prozent, die seiner Meinung nach moderat ist. In diese Rechnung hinein fließt allerdings die VBL-Zusatzrente der Angestellten (aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Zahlen der Bundesregierung zeigen allerdings, dass es zirka 17 Millionen solcher Anwartschaften auf eine betriebliche Rente gibt, viele Arbeitnehmer diese Zusatzrente aber gar nicht erhalten, laut VersicherungsJournal vom 14. Januar 2010.
Ungerechte Privilegien
Lüschen und Siepe gaben zu, dass Beamte Privilegien hätten, die abgeschafft werden müssten. Dazu gehörten:
Anrechnung von Studienzeiten bis zu mehr als zwei Jahre
doppelte Anrechnung früherer Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst (damit neben gesetzlicher Rente noch Zahlung der Pension).