Rente: Kindererziehung zahlt sich aus
23.07.2010 – Mütter und Väter, die ihr Kind in Deutschland erziehen, erhöhen damit ihren Rentenanspruch. Wie viele Jahre anerkannt werden, hängt vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab.
Bis zu 3 Jahre angerechnet
In der Regel bleibt ein Elternteil nach der Geburt des Kindes zu Hause und zahlt damit auch nicht mehr in die Rentenkasse ein. Damit entsteht eine Lücke, die mit den Kindererziehungszeiten geschlossen wird. Damit erwerben die Erziehenden auch ohne eigene Beiträge Rentenansprüche. Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, 12 Monate nach dem Monat der Geburt an. Für nach 1992 geborene Kinder sind es sogar 36 Monate.
11,5 Milliarden Bundeszuschuss
Ein Jahr Kindererziehung führt nach Informationen der FAZ zu einer Rentensteigerung von 27,20 Euro in den alten Bundesländern und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern. Die erziehenden Elternteile werden dabei so behandelt, als würde sie 32.000 Euro pro Jahr verdienen. Das ist der derzeitige Durchschnittsverdienst in Deutschland. Die Anrechnung ist nur mit einem Zuschuss des Bundes möglich. 2009 sind es 11,5 Milliarden Euro gewesen, die allein für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten aus Steuergeldern geflossen sind. Pro Jahr sind es insgesamt sogar 80 Milliarden Euro. Laut Informationen der Deutschen Rentenversicherung würden bei 9,4 Millionen von 20 Millionen Rentnern derzeit Kinderziehungszeiten berücksichtigt. Dabei nehmen Frauen den Löwenanteil mit 97 Prozent ein. Gerade mal 3 Prozent sind Männer.
Männer und Frauen berücksichtigt
Grundsätzlich werden die Zeiten sowohl bei Frauen als auch bei Männern angerechnet. Entscheidend ist, wer für das Kind zu Hause geblieben ist. Erziehen beide Elternteile das Kind gemeinsam, erhält die Mutter die Erziehungszeiten. Soll stattdessen lieber der Vater profitieren, ist eine gemeinsame Erklärung nötig. Diese kann allerdings nur für die Zukunft abgegeben werden, rückwirkend nur für maximal zwei Kalendermonate. Neben den leiblichen Eltern sind auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern begünstigt. Bei einem dauerhaften Pflegeverhältnis können die Erziehungszeiten sogar bei Großeltern und Verwandten angerechnet werden. Dies allerdings nur, wenn kein Obhutverhältnis der leiblichen Eltern zum Kind besteht. Ausgeschlossen sind Beamte oder Soldaten.
Die Rente kann auch mit so genannten Berücksichtigungszeiten gesteigert werden. Sie enden zehn Jahre nach der Geburt. Zwar wirken sie sich nicht direkt auf die Rentenhöhe aus, aber indirekt durch eine günstigere Bewertung weiterer Zeiten.