Rente für Beamte ab 68?

28.04.2010 – Beamtenpensionen belasten die Länderhaushalte enorm. Professor Bernd Raffelhüschen, selbst Beamter, fordert darum in einem aktuellen Interview in der "WirtschaftsWoche": Beamte sollten erst mit 68 in Rente gehen.

Künftig 24 Prozent der Ausgaben für Pensionen
Mit 70 Prozent des früheren Einkommens sind die Beamten im Alter wesentlich besser gestellt als Menschen, die ihr Ruhestandsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Die Pensionslasten drücken auf den Haushalt des deutschen Staates, vor allem der Länder. Diese bezahlen nämlich zirka 80 Prozent der deutschen Beamten. Von ihren jährlichen Steuereinnahmen müssen sie schon heute acht bis neun Prozent für Beamtenpensionen ausgeben. Der Finanzwissenschaftler geht davon aus, dass sich dieser Anteil künftig verdoppelt bis verdreifacht.

Beamte leben länger
Auf diese Belastung sind die Länder bis dato noch nicht vorbereitet. Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung würden viel zu langsam und nicht in vollem Maße an die Beamten weitergegeben, kritisiert Raffelhüschen. So gibt es beispielsweise bei den Pensionen noch keinen Nachhaltigkeitsfaktor. Bei der gesetzlichen Rente bewirkt er spürbare Kürzungen. Weiter geht es mit der Anhebung des Renteneintrittsalters. Erst wenige Länder schicken, laut Raffelhüschen, ihre Beamten mit 67 in Rente. Dabei drückt die demografische Entwicklung auf die Beamtenversorgung stärker als auf die gesetzliche Rente. Erstens ist das Problem größer und zweitens kommt es hier schneller an. In den Sechzigerjahren stellte der deutsche Staat enorm viele Beamte ein. Damit werden 2020 viele in Pension gehen. Das zweite Alterungsproblem liegt in dem Fakt, dass Beamte länger leben als andere Arbeitnehmer. Es gibt Studien, die zwei Jahre ermittelt haben und andere, die sogar von drei und mehr Jahren sprechen. Das liegt vor allem an dem hohen Anteil an Akademikern, die erwiesenermaßen länger leben. Aus diesen Gründen müssten Beamte bis 68 arbeiten, wenn für deren Pension die gleiche Wirkung erzielt werden soll wie für die gesetzliche Rente, fordert Raffelhüschen.

Länder nicht vorbereitet
Raffelhüschen warnt davor, noch länger mit Reformen zu warten, da die Länder ansonsten nicht mehr finanziell handlungsfähig bleiben. Was eigentlich in Bildung oder Infrastruktur fließen müsste, muss dann für ehemalige Beamte ausgegeben werden. Für problematisch hält er in diesem Zusammenhang auch, dass die Länder ihre Haushalte kameralistisch planen. Das heißt: Sie buchen jährliche Ausgaben und Einnahmen, so wie ein Minderkaufmann verfährt. Weil damit künftige Leistungen, wie Beamtenpensionen, nicht erfasst werden, bilden die Länder auch keine Rücklagen. Finanzielle Probleme sind damit vorprogrammiert.  

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