Neue Steuerregeln für Lebensversicherungen

23.02.2010 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sagt in seinem Rundschreiben vom 01. Oktober 2009 klar und deutlich, wo es mit Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich langgeht.

Vergünstigungen, wie das Halbeinkünfteverfahren für Kapital bildende Lebensversicherungen oder die Besteuerung des Ertragsanteils von Rentenpolicen, werden nur noch gewährt, wenn mit der Versicherung ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, behandelt der Gesetzgeber die Police wie eine Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter und erhebt 25 Prozent Abgeltungssteuer.

Charakter einer Altersvorsorge
Im Detail ist von einem wirtschaftlichen Risiko die Rede, "das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwächst". Die Police muss also biometrische Risiken, wie Todesfall, Invalidität und Langlebigkeit, absichern. Für die Kapital bildende Lebensversicherung heißt das: Todesfallschutz, und zwar zu mindestens 50 Prozent der Beitragssumme bei Verträgen, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden und werden. Erst dann ist für den Gesetzgeber der Charakter einer echten Altersvorsorge gegeben. In diesem Fall sind Kapitalerträge zu 50 Prozent steuerfrei, sofern erst nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird und mindestens 12 Jahre lang Beiträge geflossen sind (Halbeinkünfteverfahren).

Zusatzleistung bei Einmalbeiträgen
Die Voraussetzung für eine Versicherung ist auch dann nicht erfüllt, wenn beim Eintreten des Risikofalls lediglich die angesammelten und verzinsten Sparbeträge zuzüglich der Überschussbeteiligung ausgezahlt werden. Bei Einmalbeiträgen muss der Versicherer im Todesfall des Kunden 10 Prozent mehr auszahlen, als die Police wert ist. Ehe die zehn Prozent Zusatzleistung zum Deckungskapital garantiert sind, ist eine Wartezeit von höchstens fünf Jahren erlaubt.

Langlebigkeitsrisiko bei Rentenversicherungen
Auch Rentenversicherungen sind nur noch dann steuerlich begünstigt, wenn es sich dabei um eine echte Altersvorsorge mit Versicherungscharakter handelt. Dafür verlangt der Gesetzgeber, dass sie ein Langlebigkeitsrisiko absichern. Schon bei Vertragsabschluss muss die garantierte Leibrente konkret ausgewiesen werden. Das gilt für Abschlüsse ab 01. Juli 2010. Vorher genügt es, Grundlagen für die Berechnung zuzusagen.

Moderate Abweichungen von mittlerer Lebenserwartung
Mit Fondspolicen ließen sich bislang gut Steuern sparen, wenn der Rentenbeginn möglichst weit nach hinten, oft bis auf das Endalter 85 oder sogar 100 Jahre, verschoben wurde. Ab 01. Juli dieses Jahres begünstigt der Gesetzgeber nur noch solche Policen steuerlich, bei denen der Aufschub nicht wesentlich von der mittleren Lebenserwartung abweicht.  

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